Hallo zusammen
,
ich stehe gerade bei mir ein bischen auf dem Schlauch.
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen.
Wir haben im Mai eine Vorauskassenrechnung geschrieben, mit der Umsatzsteuer habe ich kein Problem, da diese Rechnung nicht UST-pflichtig ist (Drittland).
Nun stehe ich aber vor der Frage - wann erfasse ich den Umsatz?
a) Im Mai, da ich dort die Rechnung geschrieben habe?
Oder b) doch erst im Juli, bzw. August, wenn die Leistung vollständig erbracht worden ist?
Wenn b) wie setze ich den Betrag erstmal in meine Buchhaltung - unter sonstige Forderung)
Ich weiß, wenn ich die Zahlung bekomme und die Leistung nicht erbracht ist, dann habe ich eine Verbindlichkeit, bzw. zum Jahreswechsel einen PRAP.
Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe
LG
K.

ich stehe gerade bei mir ein bischen auf dem Schlauch.
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen.
Wir haben im Mai eine Vorauskassenrechnung geschrieben, mit der Umsatzsteuer habe ich kein Problem, da diese Rechnung nicht UST-pflichtig ist (Drittland).
Nun stehe ich aber vor der Frage - wann erfasse ich den Umsatz?

a) Im Mai, da ich dort die Rechnung geschrieben habe?
Oder b) doch erst im Juli, bzw. August, wenn die Leistung vollständig erbracht worden ist?

Wenn b) wie setze ich den Betrag erstmal in meine Buchhaltung - unter sonstige Forderung)

Ich weiß, wenn ich die Zahlung bekomme und die Leistung nicht erbracht ist, dann habe ich eine Verbindlichkeit, bzw. zum Jahreswechsel einen PRAP.
Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe

LG
K.