Vorstandssitzung , SKR03, Buchung der externen Bewirtung

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Vorstandssitzung , SKR03, Buchung der externen Bewirtung
Hallo,

wohin im SKR03 am Besten buchen?

4650 wäre denke ich falsch, hier geht es nicht um die Pflege von Kundenbeziehungen, sondern um eine interne Veranstaltung.

Ein eigenes Konto einrichten für die 4x stattfindende Vorstandssitzung? Diese findet immer extern statt, da anders garnicht möglich.

Vielen Dank u viele Grüße,
Marion
Wie hoch ist der Betrag?
max 20/-40 eur pro pers
Konto Aufmerksamkeit, wenn alle  bei einem Unternehmen eingestellt sind.
Bearbeitet: Macaslaut - 11.07.2019 19:07:57
Zitat
Macaslaut schreibt:
Konto Aufmerksamkeit, wenn alle  bei einem Unternehmen eingestellt sind.


Danke!

Ich hätte nicht gedacht, dass es darunter fällt.
Es wurde teilweise ein Gericht von der Karte gegessen. Und nicht nur etwas getrunken.

Passt es trotzdem?

Wie würde man denn dann z.B. ein Vertriebsmeeting buchen, bei welchem mittags ein paar Kollegen zusammen Mittagessen, und gleichzeitig die Projekte besprechen, in einem Lokal?

Unter Aufmerksamkeiten bisher buche ich nur Kaffe, Tee, kleinere Bewirtungen oder Belohnungsessen in der Firma.
Bearbeitet: chardonnay - 28.07.2019 15:25:49
[CODE]nter Aufmerksamkeiten bisher buche ich nur Kaffe, Tee, kleinere Bewirtungen oder Belohnungsessen in der Firma.[/CODE]

und ab jetzt auch ein Vertriebsmeeting.  :)    Es handelt sich um die Mahlzeitgestellung in ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Solch eine mahlzeitgestellung seitens Arbeitgeber stellt kein Arbeitslohn dar.
Bearbeitet: Macaslaut - 29.07.2019 11:29:17
Hallo,
ich gebe Dir prinzipiell Recht hierbei:

Zitat
Macaslaut schreibt:
und ab jetzt auch ein Vertriebsmeeting.      Es handelt sich um die Mahlzeitgestellung in ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Solch eine mahlzeitgestellung seitens Arbeitgeber stellt kein Arbeitslohn dar.

Aber:
Ich sehe die Gefahr einer Streichung als Betrievskostenabzug, da "Aufmerksamkeiten" grubdsätzlich keine "Mahlzeiten" sein dürfen. Einfach nur das falsche Konto (und das reicht manchen Prüfern schon, auch wenn in Summe alles gleich bleibt).

Ich sehe hier das normale Konto "Bewirtungskosten". Jedoch ohne die Tatsache, das eine Aufteilung in "abziehbar und nichtabziehbar" erfolgt. Also alles voll absetzbar gebucht wird, da es sich wie schon erwähnt um rein betrieblich veranlasste Ereignisse handelt.


Wichtig:
Am besten gang viele Beweise zu jeder solchen Veranstaltung sammeln und zuf Buchung nehmen, aus denen Zweifelsfrei die betriebliche Interessenlage ersichtlich ist!

(Ich kenne viele "feinfühlige" Prüfer.🙊🙈🙉😭)
Bearbeitet: supertuxer - 27.08.2019 02:28:01
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