Vorsteuer-Abgrenzung

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Vorsteuer-Abgrenzung
Hallo zusammen,

ich grübele seit 2 Tagen an einem Problem und komme nicht auf die Lösung. Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte: Es geht um das Thema Abgrenzung der Vorsteuer.

Mandant A (Bilanzierer) erhält am 04.12.2014 vom Kreditor 90000 die Rechnung für ein von ihm gemieteten Raum über 238 Euro brutto (incl. 38 € VSt) für den Monat 01/2015. Er zahlt sie am 08.12.2014. Gebucht werden soll im SKR03.

Das wäre der Fall schon :D . Mein Problem ist nun: Wie sieht die Buchung aus, die ich am 04.12.2014, also bei Rechnungseingang, durchführen muss?

Einige (unter Umständen total falsche) Überlegungen:
Es liegt hier ein Fall der transitorischen Abgrenzung vor. Bzgl. der Vorsteuer ist immer auf den Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen. Fällig wird die VSt am 08.12.2014 (Rechnung + Zahlung). Das heißt ich müsste die VSt am 04.12.2014 auf ein Konto buchen und am 08.12.2014 eine Umbuchung auf 1576 durchführen. (Würde die Zahlung erst in 2015 erfolgen würde ich etwa am 04.12. buchen:
4210/90000: 200€
1548/90000: 38€
Aber da die VSt ja im gleichen Jahr, nur eben einige Tage nach dem Rechnungseingang fällig wird, weiß ich absolut nicht, welches Konto da einschlägig sein könnte. Verführerisch wäre „VSt später fällig bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern“ (oder so ähnlich) aber wenn ich es recht verstanden habe, ist das für einen ganz anderen Fall gedacht.

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.
MfG Thomas
Hallo,

also ich würde, da ich ja weiß das die Miete gezahlt wird am 08. ganz normal gleich richtig buchen mit VSt.
Ausserdem steht ja auch nur das du die Rechnung am 04.12. bekommst, sagt ja keiner, das du die am gleichen Tag buchen musst. 😀 Kannst ja auch erst am 08. Buchen

Ansonsten, müsste man ein Konto VSt nicht fällig  benutzen und dann umbuchen am 08.

Schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 08.08.2015 19:31:41
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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