Hallo zusammen,
ich habe eine Frage dazu, wie ein bestimmter Vorfall buchhalterisch erfasst werden muss.
EIn Fahrzeug aus einem Leasingvertrag hat einen Totalschaden erlitten und aus diesem Grund wurde der Leasingvertrag vorzeitig gekündigt.
Von der Versicherung wurde ein ein Gutachten erstellt in welchem der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs ausgewiesen wurde.
Das total zerstörte Auto wurde von unserem Autohaus zum Restwert für uns verkauft. Wir erhalten den Betrag bar.
Von der Leasinggesellschaft erhalten wir eine Abrechung über den Wiederbeschaffungswert, welchen wir noch an die Gesellschaft abtreten müssen. Außerdem wird uns die Versicherung einen Teil des Unfallschadens erstatten.
WIe muss gebucht werden:
1. Die Aktivierung des Fahrzeugs aus dem Totalschaden nachdem von der Leasinggesellschaft abgelöst
2. Verkauf zum Restwert
3. Erstattung der Versicherung
Ich hoffe ich habe soweit alles verständlich beschrieben.
Vielen Dank im Voraus
ich habe eine Frage dazu, wie ein bestimmter Vorfall buchhalterisch erfasst werden muss.
EIn Fahrzeug aus einem Leasingvertrag hat einen Totalschaden erlitten und aus diesem Grund wurde der Leasingvertrag vorzeitig gekündigt.
Von der Versicherung wurde ein ein Gutachten erstellt in welchem der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs ausgewiesen wurde.
Das total zerstörte Auto wurde von unserem Autohaus zum Restwert für uns verkauft. Wir erhalten den Betrag bar.
Von der Leasinggesellschaft erhalten wir eine Abrechung über den Wiederbeschaffungswert, welchen wir noch an die Gesellschaft abtreten müssen. Außerdem wird uns die Versicherung einen Teil des Unfallschadens erstatten.
WIe muss gebucht werden:
1. Die Aktivierung des Fahrzeugs aus dem Totalschaden nachdem von der Leasinggesellschaft abgelöst
2. Verkauf zum Restwert
3. Erstattung der Versicherung
Ich hoffe ich habe soweit alles verständlich beschrieben.
Vielen Dank im Voraus
