Hallo,
ich bin "Quereinsteigerin" in der Buchhaltung, deshalb bitte verzeiht mir, wenn Euch manche Fragen zu "dumm" vorkommen...Vieles versuche ich mir per Google-Suche schon selbst beizubringen, aber auf manche Sachverhalte finde ich keine Antwort.
Es geht um eine geleistete Anzahlung (wir buchen im SKR03). Ich habe schon herausgefunden, dass die Vorsteuer gezogen werden kann, wenn
1. Eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt
2. die Zahlung geleistet wurde
Die Zahlung wurde bereits geleistet (bar aus der Kasse), das ist unstreitig. Es geht nur darum, ob der vorliegende Beleg als ordnungsgemäße Rechnung dient:
Denn mein Chef hat sich einen Büroschreibtisch im Möbelhaus gekauft. Es war ein Ausstellungsstück, und er hat es angezahlt im Juni. (Lieferung erfolgt erst Ende Juli).
Nun hat er so einen "Kassenzettel" wo der Anzahlungsbetrag draufsteht, und dass er diesen Bar beglichen hat.
VST ist nicht separat ausgewiesen.
Unten steht noch der Gesamtbetrag des gekauften Artikels (630,70 €, darin enthalten 19% USt i. H. von 100,70€)
Von der Anzahlung selber (100€) steht aber keine gesonderte VST auf dem Beleg.
Kann ich nun die Vorsteuer abziehen? Mein Chef meint, da schon die Vorsteuer auf dem Gesamtbetrag erwähnt ist, darf auch die VST für die Anzahlung schon abgezogen werden. Hat er recht?
Danke Euch.
ich bin "Quereinsteigerin" in der Buchhaltung, deshalb bitte verzeiht mir, wenn Euch manche Fragen zu "dumm" vorkommen...Vieles versuche ich mir per Google-Suche schon selbst beizubringen, aber auf manche Sachverhalte finde ich keine Antwort.
Es geht um eine geleistete Anzahlung (wir buchen im SKR03). Ich habe schon herausgefunden, dass die Vorsteuer gezogen werden kann, wenn
1. Eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt
2. die Zahlung geleistet wurde
Die Zahlung wurde bereits geleistet (bar aus der Kasse), das ist unstreitig. Es geht nur darum, ob der vorliegende Beleg als ordnungsgemäße Rechnung dient:
Denn mein Chef hat sich einen Büroschreibtisch im Möbelhaus gekauft. Es war ein Ausstellungsstück, und er hat es angezahlt im Juni. (Lieferung erfolgt erst Ende Juli).
Nun hat er so einen "Kassenzettel" wo der Anzahlungsbetrag draufsteht, und dass er diesen Bar beglichen hat.
VST ist nicht separat ausgewiesen.
Unten steht noch der Gesamtbetrag des gekauften Artikels (630,70 €, darin enthalten 19% USt i. H. von 100,70€)
Von der Anzahlung selber (100€) steht aber keine gesonderte VST auf dem Beleg.
Kann ich nun die Vorsteuer abziehen? Mein Chef meint, da schon die Vorsteuer auf dem Gesamtbetrag erwähnt ist, darf auch die VST für die Anzahlung schon abgezogen werden. Hat er recht?
Danke Euch.