Ware im EU-Ausland gekauft, Bruttorechnung erhalten

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Hallo allerseits!

Ich habe eine Rechnung über eine Warenlieferung von Amazon aus dem Jahr 2009, die ich ja normalerweise als steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Erwerb verbuchen könnte. Jetzt habe ich aber damals keine Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben, so daß der Rechnungbetrag 19 Prozent Umsatzsteuer enthält, daher habe ich das ganze als Aufwand verbucht - ist das in Ordnung? Kann ich die Umsatzsteuer auch in diesem Fall als Vorsteuer abziehen, und wenn ja, was macht es dann eigentlich für einen Unterschied, ob ich eine Brutto- oder eine Nettorechnung bekomme?

Ich habe außerdem gelesen, daß ein innergemeinschaftlicher Erwerb in der Steuererklärung anzugeben ist, stimmt das? Und wenn ja, gilt das auch ohne Steuerbefreiung? Und auf welches Konto müßte ich das dann verbuchen?

Ich habe hier mal einen Auszug der Versandbestätigung, die mir Amazon zu der Bestellung geschickt hat:

Zitat
Guten Tag,

unser Logistikzentrum hat den unten stehenden Artikel verschickt!

Unser Hinweis:

Sie koennen Ihr Kundenkonto jederzeit ueber "Mein Konto"
http://www.amazon.de/mein-konto einsehen und verwalten.

Ihre Bestellnummer 303-2005066-8203568 (eingegangen Mai 2,2009)
---------------------------------------------------------------------
Bestellt Titel Preis Versandt Zwischen-
summe

---------------------------------------------------------------------

Artikel von
Amazon.de (verkauft durch Amazon EU S.a.r.L.):

1 Windows Vista Ultimate 64 ... EUR 168,95 1 EUR 168,95

Versendet mit Deutsche Post

Paketverfolgungsnummer: 294073703274

---------------------------------------------------------------------
Zwischensumme ohne USt: EUR 141,97
Porto und Verpackung: EUR 0,00
Umsatzsteuer: EUR 26,98

Endbetrag inkl. USt.: EUR 168,95

Die Sendung geht an:

[Meine Adresse]
Der Versand erfolgt ueber: Deutsche Post.
Da hier zu lesen ist, daß der Artikel über "Amazon EU S.a.r.L." verkauft wird, kommt die Rechnung ja von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland, genauer gesagt aus Luxemburg. Und die Umsatzsteuersätze in Luxemburg sind laut Wikipedia 15, 12, 6 oder 3 Prozent, in der Rechnung wurden aber 19 Prozent berechnet (168,95 EUR * 100 / 119 = 141,97 EUR).

Was genau ist hier also passiert, und wie muß ich es verbuchen? Im Impressum von amazon.de habe ich folgendes gefunden:

Zitat
Diese Website (ausgenommen Marketplace) wird von der Amazon EU S.a.r.l., 5, Rue Plaetis - 2338 Luxemburg (Ust-ID: DE 814584193, eingetragene Registernummer Luxemburg: B0101818 ) betrieben. Die Amazon.de Marketplace- und zShops-Plattform ebenso wie andere Angebote für Drittanbieter auf dieser Website werden von der Amazon Services Europe S.a.r.l, 5, Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (Ust.ID: LU 19647148, eingetragene Registernummer Luxemburg: B0093815 ) betrieben. Der MP3 Music Service wird von der Amazon Media EU S.a.r.l., 5, Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (eingetragene Registernummer Luxemburg: B0112767) betrieben.
Geht das denn, daß ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer hat? Und wenn ja, was bedeutet das in meinem Fall? Ist das dann doch kein innergemeinschaftlicher Erwerb? Und spielt es eigentlich überhaupt eine Rolle, wo Amazon seinen Sitz hat, oder geht es nur darum, wo die Ware vorher gelagert wurde?

Gruß

Matthias
Hallo Matthias,

wenn du keine Ust-ID-Nr. angibst wird die Rechnung mit Ust gestellt und wenn eine Firma die Lieferschwelle überschreitet muss es sich im entsprechenden Land anmelden und eine Steuernummer des Landes beantragen. So das die rechnung sehr wahrscheinlich deutsche Ust. enthält.

Dies musst du nun noch auf der Rechnung überprüfen, dort muss dann nun eine Id-Nr. stehen die mit DE anfängt. Diese Ust. kannst du dann wie gewohnt bei deinen Voranmeldungen geltend machen.

Gruß

Andreas

PS.: ich sehe gerade, das die deutsche Ust. bereits im Impressum angezeigt wird, dennoch muss sie trotzdem auch auf der Rechnung stehen
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank für die rasche Antwort und diese sehr nützlichen Informationen, das mit der Lieferschwelle ist wahrscheinlich die Erklärung! :) Ja, auf der Rechnung steht die gleiche Umsatzsteuerindenifikationsnummer wie im Impressum, also eine deutsche.

Sehe ich das richtig, daß es sich dann in diesem Fall um keinen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, weil eben offenbar diese Lieferschwelle überschritten wurde? Und kann man allgemein sagen, daß es sich bei einer Rechnung von einem Unternehmen mit einer deutschen Umsatzsteuerindenifikationsnummer nie um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt?
Hallo Matthias,

ja diese Rechnungen behandelst du so, als ob die Lieferung im Inland stattgefunden hat.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ok, alles klar, vielen Dank! :)
Hallo Eisenbart,

wie Andreas richtig bemerkte ist die Lieferschwelle überschritten.

Die Besteuerung erfolgt im Bestimmungsland als USt., da der
Leistungsort nach § 3c UStG am Ende der Beförderung/Versendung liegt.

Damit soll sichergestellt werden das die Besteuerung
im Empfängermitgliedstaat erfolgt.
Beste Grüße BiBu
Alles klar, dann buche ich das so, als ob die Lieferung aus dem Inland erfolgt wäre! :) Vielen Dank für Eure Antworten und die ausführlichen Erklärungen! :)
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