Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage und hoffe, dass ich hier Hilfe bekommen kann.
Ein Backwarenhändler hat eine Produktionsstätte und zwei Verkaufsfilialen. Der Wareneinkauf erfolgt zu 95% bei der Produktionsstätte und der Verkauf der hergestellten Waren zu 70% in den Verkaufsfilialen. Es werden drei EUR´s estellt, d.h. für jeden Betrieb/Gewerbe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Da der Einkauf in der einen Filiale und der Verkauf der hergestellten Produkte in den anderen Filialen erfolgt, entsteht ein verzerrtes Bild der Gewinnermittlung da die Verkaufsfilialen kaum Wareneingänge haben und die Produktionsstätte überhöhten Wareneingang. Dadurch verzeichnen die Verkaufsfilialen einen hohen Gewinn und die Produktionstätte einen Verlust.
Deshalb stellt sich die Frage, wie man das buchhalterisch in der Gewinnermittlung richtig darstellt?
bzw. wie kann ich den Transfer der hergestellten Produkte in die Verkaufsfilialen darstellen?
Dabei ist natürlich die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage für alle drei Filialen zu beachten (Einkommensteuerlich ergibt sich keine Auswirkung).
Vielen Dank im Voraus.
ich habe folgende Frage und hoffe, dass ich hier Hilfe bekommen kann.
Ein Backwarenhändler hat eine Produktionsstätte und zwei Verkaufsfilialen. Der Wareneinkauf erfolgt zu 95% bei der Produktionsstätte und der Verkauf der hergestellten Waren zu 70% in den Verkaufsfilialen. Es werden drei EUR´s estellt, d.h. für jeden Betrieb/Gewerbe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Da der Einkauf in der einen Filiale und der Verkauf der hergestellten Produkte in den anderen Filialen erfolgt, entsteht ein verzerrtes Bild der Gewinnermittlung da die Verkaufsfilialen kaum Wareneingänge haben und die Produktionsstätte überhöhten Wareneingang. Dadurch verzeichnen die Verkaufsfilialen einen hohen Gewinn und die Produktionstätte einen Verlust.
Deshalb stellt sich die Frage, wie man das buchhalterisch in der Gewinnermittlung richtig darstellt?
bzw. wie kann ich den Transfer der hergestellten Produkte in die Verkaufsfilialen darstellen?
Dabei ist natürlich die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage für alle drei Filialen zu beachten (Einkommensteuerlich ergibt sich keine Auswirkung).
Vielen Dank im Voraus.