Werkzeugeinkauf für Spritzgussmaschine

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
Werkzeugeinkauf für Spritzgussmaschine
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

Für einen Kunden lassen wir ein Spritzgusswerkzeug bauen. Wir werden später für diesen Kunden Spritzgussteile damit produzieren, aber das Werkzeug wird später an den Kunden verkauft.

Auf welches Warenkonto buche ich die Rechnung des Werkzeugbauers? Die Weiterberechnung habe ich auf 8403 Erlös 19% aus Werkzeugbau gebucht.
Könnte ich es rein theoretisch auf das Konto Wareneingang 3400 buchen oder ein Wareneingangskonto selber erstellen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG aus dem Sauerland  :)
Hallo,

also ihr verkauft das Werkzeug, aber behaltet es?  :denk:

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Wir lassen es für den Kunden bauen nach seinen Angaben und produzieren damit für ihn. Wenn er nicht mehr bei uns produzieren lassen möchte, gehört das Werkzeug ihm und er kann es dem nächsten Lieferanten geben um für ihn zu produzieren  :)
Bearbeitet: Joy1992 - 07.08.2017 22:14:15
Hallo,

ich denke das die Chance groß ist, das dieses Werkzeug lange bei euch bleibt und ggf auch ganz verschleißt. Deshalb würde ich es ins Anlagevermögen stecken.

Falls es eher kurzfristig bei euch ist und der Kunde es oft kauft und mitnimmt, dann eher ins Umlaufvermögen.

Schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Joy1992,

wir haben diese Fälle auch.
Allerdings geben wir diese Modelle/Werkzeuge dem Lieferanten, damit er damit fertigen kann.
Somit hat unser Lieferant damit nix zu tun, da es sich um unser Eigentum handelt - das wir in unserer Bilanz ausweisen.
Wenn ihr also dem Kunden dies in Rechnung stellt, also "weiterverkauft", dann würde ich es niemals als AV ausweisen - sondern ganz klar als UV!
Selbst wenn es solange bei euch verbleibt bis es komplett verschließen ist....

Liebe Grüße
die drei?
Hallo,
ja die drei?, wir stimmen überein, ich bin jetzt nur davon ausgegangen das es erst verkauft wird, wenn der Kunde sozusagen kündigt.
Falls es immer gleich verkauft wird an den Kunden, dann eher kein Anlagevermögen,
zumindest müsste man dann ganz genau prüfen wer es bilanziert bzw wer Gefahr usw. trägt, eventuell könnte man sich auch an den Leasingerlassen orientieren.
Das kommt halt immer auf die Verträge an.

schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 08.08.2017 11:58:00
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
ok, da geb ich dir recht! Es muss geklärt werden wer der Eigentümer ist.... Aber am Leasingerlass orientieren? Warum denn das? GMZ? Raten? Seh ich jetzt ehrlich gesagt keine Notwendigkeit dafür...

Ich würd eher sagen, wem gehört das Werkzeug anhand von tatsächlichen Gegebenheiten.

Gehört's Joy1992 bilanziert er im AV, dann darf das Werkzeug bearbeitet werden, rein theoretisch an jeden x-beliebigen verkauft und für alle Kundenaufträge wenn gewünscht auch verwendet werden. Falls nötig auch Instandhaltungsmaßnahmen zu seinen Lasten. Zum Schluss dann der AV-Abgang da Verkauf an den Kunden.

Gehörts dem Kunden, bilanziert Joy1992 im UV und verkauft an den Kunden. Dann dürfen keine Veränderungen am Werkzeug (neuester Stand, etc.) durchgeführt werden, kein Verkauf und auch keine Verwendung für andere Kundenaufträge. Es ist Eigentum des Kunden, Joy1992 darf das Werkzeug nur netterweise verwenden.

Was ist zu Beginn geplant? Dies ist für die Beurteilung AV oder UV maßgebend.

(Bei uns auch die Praxis - also schock mich und erklär mir, warum du den Leasingerlass rausholen möchtest?  :D )

Danke!
Hallo,

der Grundfall ist ja soweit klar, aber zum Umlaufvermögen was du gerade angesprochen hast:

Wenn es dem Kunden gehört, kann es joy grundsätzlich nicht im Umlaufvermögen bilanzieren.
Wenn es im UV oder AV bilanziert wird, obwohl Joy nicht Eigentümer ist und dieser Fall bei euch auch so abgewickelt wird,
dann wendet ihr vermutlich die Rechtssprechung Leasing analog an, ohne das du es weißt?

Der Vergleichsfall den ich meine Sale and Lease back:

Also Joy kauft eine Maschine/Werkzeug und verkauft diese weiter an den Kunden.
Die Maschine bleibt aber bei Joy stehen und Joy muss monatlich einen "Betrag" x zahlen (oder bekommt weniger für die Produkte)
Da kommt es jetzt darauf an, wer die Maschine bilanzieren darf.


schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 08.08.2017 14:01:27
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo
Zitat
sroko schreibt:
Hallo,



der Grundfall ist ja soweit klar, aber zum Umlaufvermögen was du gerade angesprochen hast:



Wenn es dem Kunden gehört, kann es joy grundsätzlich nicht im Umlaufvermögen bilanzieren.

Wenn es im UV oder AV bilanziert wird, obwohl Joy nicht Eigentümer ist und dieser Fall bei euch auch so abgewickelt wird,

dann wendet ihr vermutlich die Rechtssprechung analog an, ohne das du es weißt?



Der Vergleichsfall den ich meine Sale an Lease back:



Also Joy kauft eine Maschine/Werkzeug und verkauft diese weiter an den Kunden.

Die Maschine bleibt aber bei Joy stehen und Joy muss monatlich einen "Betrag" x zahlen (oder bekommt weniger für die Produkte)

Da kommt es jetzt darauf an, wer die Maschine bilanzieren darf.






schönen Gruß
Hallo ihr 2,

Fakt ist dass wir das Werkzeug (also die Spritzgussform) nur im Auftrag des Kunden bauen lassen. Sobald wir die Rechnung unseres Lieferanten haben, bekommt unser Kunde das Werkzeug weiterberechnet. Dann produzieren wir mit dieser Form seine Artikel, die wir ihm dann natürlich auch weiterberechnen. Aber mit dieser Form dürfen wir nur für ihn produzieren für keinen anderen unserer Kunden. Den Verkauf an den Kunden würde ich auf 8403 buchen, aber wohin genau nun das Werkzeug. AV kann es nicht sein, dass war mir schon klar, weil das Werkezug ja gar nicht uns gehört, also denke ich es könnte ein Unterkonto von 3400 sein?

Wir müssen auch nichts leasen oder etwas in der Art.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe  :)

LG
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Finanz- / Lohnbuchhalter (m/w/d)
WALTERWERK KIEL ist führender Hersteller von industriellen Backanlagen für Süßwaffeln und Snacks. Als mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern liefern wir seit 60 Jahren unsere Anlagen Made in Germany an unsere Kunden weltweit. Als eigentümergeführtes Unternehmen legen ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Die Bezirkskliniken Schwaben sind ein Verbund von modernen Fach­kranken­häusern an neun Klinik­standorten in Bayerisch-Schwaben. Wir sind führend in den Bereichen Psychiatrie, Psycho­therapie, Psycho­somatik sowie Neurologie und Neuro­chirurgie und sichern mit ca. 2.200 Behandlungs­plätzen und 5.... Mehr Infos >>

Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Führungsexpertise im Geschäftsbereic... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>