Wie buche ich eine Rechnung vom 01.01.09 für Leistung 2008?

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[ geschlossen ] Wie buche ich eine Rechnung vom 01.01.09 für Leistung 2008?
Hallo, alle zusammen!

1. Fall: Wie buche ich als GmbH-Soll-Besteuerer eine Eingangsrechnung über 11.900 (10.000€ netto zzgl. 19% Ust) vom 01.01.09 für Leistung, die im 2008 erbracht wurde? Ist das Aufwand 2008? Vst kann man erst 01/2009 ziehen? Buchungssätze?
2. Fall: Wie buche ich als GmbH-Soll-Besteuerer eine Ausgangsrechnung über 11.900 (10.000€ netto zzgl. 19% Ust) vom 01.01.09 für Leistung, die im 2008 von uns erbracht wurde? Ist das Erlös 2008? Ust Ust ist im 2008 abzuführen? Buchungssätze?

Danke!
Hallo retsolk,

mein Vorschlag wäre:

1. = antizipativer Posten, also auf sonstige Verbindlichkeiten buchen, dürfen nämlich nicht als RAP geführt werden
Vorsteuer kann man nur mit Rechnungserhalt (also 01.01.09) ziehen. Sonst fehlt doch die Grundlage!

2. Hier trifft das Gleiche zu! Die Einnahmen werden erst im neuen Jahr wirksam und werden m.E. auf sonstige Forderungen gebucht. Bsp. sind u.a. Zinserträge, die auch aufs alte Jahr fallen. Bei der Soll-Besteuerung wird die USt mit Rechnungsstellung fällig. Siehe dazu: § 16 UStG

Ich hoffe, ich hab das soweit korrekt beantwortet.  :o

Liebe Grüße,
Neele

P.S. Hier findes du noch einige gute Beispiel Buchungssätze >>
Vielen Dank für die Antwort!

Könntest Du mir vielleicht noch Buchungssätze dazu schreiben?

zu 2. Fall Ich dachte, die USt entsteht, wenn die Leistung erbracht oder Geld bezahlt (Anzahlungen) wird. Also im 2008. Die Tatsache, dass die GmbH sich noch Zeit bis 2009 lässt um eine Rechnung zu schreiben, ist eine rein technische Sache, denke ich. Und wenn gar keine Rechnung für Leistung 2008 gestellt wird, Geldfluss im 2009 - die USt ist doch im 2008 bereits entstanden, oder?

Gruß
Retsolk
Einige machen es auch so um nicht als zu komplizieren ;-)

Du gehts einfach mit deinem FIBU-Programm in 12/08 und buchst es wie gewohnt, wobei als Rechnungsdatum 1.1.09 angibst.

Nacher kannst du eine Berichtigte UST-Voranmledung für 12/08 ans Finanzamt schicken
oder halt mit der UST-Jahresmeldung berichtigen.
Der Nachteil der Sache ist es dass man mit evtl mit Säumnisen rechnen kann.
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