zum ersten mal Wareneinkauf

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[ geschlossen ] zum ersten mal Wareneinkauf
Guten Abend,

ich bin nicht zur Buchführung verpflichtet, ich tue es trotzdem:), nun zu meine Frage:

Ich bekomme für meine Tätigkeit Provisionen. Ich muss nicht mal eine Rechnung schreiben, ich erhalte jeden Monat eine Provisionsabrechnung. Nun habe ich aber zum ersten Mal Waren eingekauft die ich mit Gewinn verkauft habe. Da ich das zum ersten mal mache, habe ich ein paar kurze Fragen.

1. Wie buche ich die Ware die für den Verkauf bestimmt ist richtig? Geht das nur über Waren/Warenaufwand usw.? Oder kann ich das ganze etwas einfacher gestallten, da ich ja eigentlich keine Bücher führen muss?

2. Ich habe die Ware Bar bezahlt und dafür "nur" eine Quittung natürlich mit ausgewiesener MwSt erhalten. Wird das vom Finanzamt (wegen des Vorsteuerabzugs) so anerkannt? Oder ist unbedingt eine Rechnung vom Verkäufer nötig? Ich möchte nicht, dass die Sache bei einer Prüfung bemängelt wird. Leider wollte der Verkäufer unbedingt Bargeld haben. Mir wäre eine Überweisung auch lieber gewesen.

Danke!
Hallo,

zu 1)
Als EinnahmenÜberschssRechner buchst du den Wareneinkauf sofort als Aufwand, da du ja bei der EÜR nur deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst.
Also Buchung:
Warenaufwand
Vorsteuer
an Bank/Kasse

zu 2)
Bei Kleinbeträgen bis 150 Euro mag das FA dies noch akzeptieren.
In jedem Fall würde eine ordentliche Rechnung verlangen, gerade wenn es sich um den Wareneinkauf für den Widerverkauf handelt.
Im Forum gibt es auch einige Threads zu dem Thema.

Ansonsten wird bestimmt Gustav, unser Umsatzsteuerexperte noch etwas zu dem Thema schreiben.

Gruß
Andreas
Vielen Dank für Deinen Beitrag.
Hallo!

Doch noch eine Frag:

Was macht z.B. ein Antiquitätenhändler der auf irgendwelchen Flohmärkten Sachen kauft und natürlich keine Rechnungen sondern nur Quittungen erhält? Mir ist klar, dass er dann die Vorsteuer nicht abziehen kann. Kann er aber den Betrag den er für die Ware bezahlt hat, als Aufwand buchen?
Hallo,

Zitat
masterx1978 schreibt:
Kann er aber den Betrag den er für die Ware bezahlt hat, als Aufwand buchen?
Selbstverständlich, wenn der Einkauf betrieblichen Zwecken dient.
Nur ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wie du schon erwähnt hast.

Gruß
Andreas
Vielen Dank für die Antwort.

Was macht man nun, wenn man feststellt, dass vor 2 Jahren von einer Quittung (Wareneinkauf der zum Verkauf gedacht war) in Höhe von 3225 Euro die Vorsteuer in Höhe von 514,91 Euro zum Abzug gebracht wurden ist? Auf der Quittung fehlt die Firmenanschrift und die Steuernummer. Bekommt man ärger bei der nächsten Betriebsprüfung?

Gruß
MX
Das wird ein Betriebsprüfer sehr wahrscheinlich bemängeln.
Somit wärs ein unberechtigter Vorsteuerabzug.
Der Betrag ist dann mit entsprechender Verzinsung an das FA zurück zu zahlen.

Ob mit weiteren Konsequenzen zu rechnen ist, kann ich dir nicht sagen.

Gruß
Andreas
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