Zuschuss von Staat, Kunde zahlt MwSt. des Zuschusses und Eigenanteil

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[ geschlossen ] Zuschuss von Staat, Kunde zahlt MwSt. des Zuschusses und Eigenanteil, Splitbuchen aber wie?
Hallo,

ich habe folgenden Problemfall:

Der Staat bezahlt meinen Kunden einen Zuschuss von 90% für meine Beratungshonorare, aber nur der 90% der Nettorechnungssumme.
Der Kunde bezahlt zunächst in einer Zahlung 10% des Nettobetrages plus 100% der MwSt.. Der Staat zahlt dann den Zuschuss von 90 % der Nettosumme zeitversetzt direkt auf mein Konto. Wie würdet ihr das buchen ?
Beispiel:
Gesamtrechnung netto 400,- €
19% MwSt.                         76,- €

01.09. Kunde überweist 40,- € (10%) + 76,-€ (komplette MwSt.) auf mein Konto
01.10. Staat überweist 360,- € (90%) auf mein Konto

Über eine Antwort mit Buchungssätzen(SKR03) würde ich mich freuen.

Danke
Hallo aydin,

bist du Soll oder Ist-Versteuerer?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ist-Versteuerer.
Rechtsform ist Einzelunternehmen

Wie sieht das ganze bein Soll-Versteuerung aus?

Danke für eure Mühen
Hallo aydin,


der Soll-Versteuerer wäre einfach. Den gesamten Rechnungsbetrag in einen Kreditor/Vbk.-Kto und dann jeweils im Moment der Zahlung gegen den Kreditor/Vbk-Kto. auflösen. Die Ust. wird dann im Moment der Rechnungsstellung erfasst.


Mhh, bei Dir ist man nun am überlegen.
Im Gesetz steht " nach vereinnamten Entgelten"
Gilt mit Bezahlung der Privatperson das Entgelt, dem Gesetzestext entsprechend, als komplett vereinnahmt oder nicht :denk:


Ich würd´s glaub ich nicht machen, sprich die Steuer immer anteilig zum Erlös abführen. Somit ist die Buchung jeweils bei Geldeingang: Bank an Erlöse

Mal sehen, ob das jemand anders handhaben würde.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

vielen Dank für die Antwort.
Du würdest also den Größteil der Umsatzsteuer zunächst auf deinem Konto behalten und nicht abführen. Diese Vorgehensweise würde meine Buchhaltung erheblich erleichtern (ich kenn bisher keine Buchhaltungssoftware, die den Vorgang richtig abbilden konnte oder wußte ich zumindest nicht, wie ich das mit der Software hinbekomm).
Gegen diese Vorgehensweise habe ich mich als Laie allerdings bisher immer gesträubt, weil zwar nicht die vollen Entgelte, aber  eigentlich ja die volle Umsatzsteuer schon bei Zahlung des Kunden bei mir eingeht.

Mal sehen. Wenn andere deine Meinung auch teilen, mach ich das in Zukunft auch so.

Vielen Dank

Aydin
Guten Morgen allerseits,

bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Zahlung vereinnahmt wurde. D.h. die Steuer entsteht proportional zu jedem Geldeingang. Eingänge eines Voranmeldungszeitraums können zusammengefasst werden.

Zahlt die Privatperson an Aydins Fa. gilt dies nicht als Vereinnahmung des kompletten Entgelts, auch wenn es sich dabei rein rechnerisch um den USt-Anteil handelt. Dies würde umgekehrt ja bedeuten, dass keine USt entsteht, wenn die Zahlung des Privaten ganz ausfällt.

Viele Grüße
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 23.08.2010 08:40:33
Hallo Gustav,

danke, das klingt sehr sicher und eindeutig, und da es jetzt auch die 2. gleichlautende Meinung ist, werde ich das in Zukunft auch so machen.

Wie ist das den beim Kunden (Ist-Versteuerer, Einzelunternehmen) handzuhaben. Was bucht der denn? Formal erhält er den Zuschuss vom Staat und tritt ihn an mich ab. Der Zuschuss wird direkt an mich ausgezahlt, er bekommt eine Bescheinigung über die Zuchusshöhe und das Auszahlungsdatum, wenn das Geld an mich überwiesen wird.

Vielen Dank

Aydin
Hallo Aydin,

beim Buchen muss ich leider passen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Andreas da Bescheid weiß...  :wink1:


Gruß
Gustav
Hallo Aydin,

steuerrechtl. darf die Vst. mit Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
Buchung: Aufwand an Kreditor/Vbk.
Kreditor an Bank (Eigenanteil Kunde)
Kreditor an sonst. Ertrag o. Ust. (Beleg des Zuschusses)

In der Praxis wird aber meist erst beim Zahlungsabgang gebucht. So das der Zuschuss vom Staat mit dem Tag der Bezahlung des Zuschusses an Euch, bei deinem Kunden,  eingebucht wird.
Buchung: Aufwand an Bank (Eigenanteil Kunde)
Aufwand 19% Vst  an sonst. Ertrag o. Ust. (Beleg des Zuschusses)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Sorry, aber mir ist noch ein anderes Problem eingefallen (danach lasse ich es auch gut sein):

Wenn ich die Umsatzsteuer zunächst einmal für den 10%Nettobetrag des Eigenanteils abführe, dann habe ich immer bis zur Zahlung des Staatszuschusses Geld (nämlich die Ust des staatlichen Anteils) auf dem Konto, das in der Buchhaltung nicht abgebildet ist. Macht es daher Sinn, dieses Geld auf ein Konto Verbindlichkeitenkonto zu buchen und dann bei Eingang des Zuschusses wieder zurückzubuchen? Oder irgendwie so??

Danke für eure Geduld

Aydin
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