Zwei Rechnungen für eine Leistung - Erstattung Folgejahr

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Zwei Rechnungen für eine Leistung - Erstattung Folgejahr, Sonstige Forderung, zwei Rechnungen, eine Leistung
Guten Tag,

wir haben in 2017 kleine Weihnachtsschokoladen als Geschenk für Kunden direkt beim Hersteller in Deutschland bestellt. Rechnungswert etwa 300 Euro mit 7 % Umsatzsteuer.

Es wurde vorab eine Rechnung zugesandt, die im September eingebucht und mit Skonto überwiesen wurde. Anfang Dezember kam die Lieferung und eine weitere Rechnung, mit der gleichen Leistung aber anderer Rechnungsnummer. Leider wurde die Buchhaltung in dem Zeitpunkt von einer anderen Person gemacht, als im September.

Im Januar ist der Fehler dann aufgefallen und reklamiert worden. DIe Rücküberweisung erfolgte dann im Mai.

Es wurden also zwei Rechnungen für die gleiche Leistung gestellt und leider auch doppelt bezahlt. Wie soll ich dies jetzt für den Jahresabschluss 2017 buchen?

Ich habe überlegt, zum Jahresende Lieferant/Kreditor an Sonstige Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände (SKR03 = 1500) zu buchen. Ist das korrekt?

Was ist aber mit der Vorsteuer? Kann ich einfach den Gesamtbetrag Netto = Brutto an das Konto 1500 buchen?

Und was ist mit dem Aufwandskonto? Dieses weist ja in 2017 dann doppelt so Hohe Aufwendungen für die Schokolade aus, als in Anspruch genommen wurden. Muss das korrigiert werden oder kann ich dies stehen lassen?

VIelen Dank für Ihre Hilfe.
:wink1: Hallo RalfHunte,


Zitat
RalfHunte schreibt:
DIe Rücküberweisung erfolgte dann im Mai.

Dafür muss es ja eine Gutschrift geben! Somit wäre es ja ordentlich erledigt ;)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Leider haben wir keinen Gutschriftsbeleg erhalten, aber ggf. kann diese nochmal angefordert werden.

Würden Sie dann die Doppelzahlung garnicht auf Sonstige Forderungen buchen? Ich dachte, das müsste sein, da die Lieferung ja nur einmal erfolgt ist.

Vielen Dank für die Hilfe!
:wink1: Hallo RalfHunte,

Zitat
RalfHunte schreibt:
Leider haben wir keinen Gutschriftsbeleg erhalten, aber ggf. kann diese nochmal angefordert werden.

Das wäre eine Idee, denn es gibt ja zwei Rechnungsnummern, zwei bzw. drei Bank-Buchungen, und zu der 3ten Bankbuchung (Rückzahlung) fehlt der Beleg. Und keine Buchung ohne Beleg! ;)

Zitat
RalfHunte schreibt:
Würden Sie dann die Doppelzahlung garnicht auf Sonstige Forderungen buchen?

Ich persönlich würde die 2te (Ausgang) und 3te (Eingang) Zahlung auf Durchlaufenden Posten buchen ;)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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