Controller in Teilzeit

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Controller in Teilzeit, Teilzeit mit festen und flexiblen Arbeitszeiten
Hallo liebes Foren-Team,

ich werde wahnsinnig. Überall findet man Tipps, Infos, Ratschläge zu fixen Teilzeitverträgen (die Arbeitstage sind festgelegt) und flexiblen Teilzeitverträgen (nur die Wochenarbeitszeit ist festgelegt). Was ist aber wenn man eine Kombi hat? Sind wir Controller tatsächlich die Einzigen die so etwas betrifft?

Ich arbeite zukünftig an drei Tagen die Woche (mein Vorschlag ist Mo, Do, Fr). Der GF ist es egal wann ich da bin, außer zum Monatsabschluss dann herrscht Anwesenheitspflicht (auch an gesetzlichen Feiertagen). Und nun ja, Deadlines müssen auch eingehalten werden von daher bin ich gar nicht so flexibel mit den Tagen, aber das ist ein anderes Thema.
D.h. außerhalb vom Monatsabschluss habe ich eine fixe Arbeitszeit und zum Monatsabschluss variable.

Konkret bspw der Mai:
Normale Arbeitszeit: Mo, Do, Fr
Monatsabschluss: Mo, Di, Mi
Nun ist aber der Do ein gesetzlicher Feiertag und der Freitag ein Schließtag für den ein Urlaubstag abgezogen wird.

Im Vertrag wird stehen, dass ich fixe Arbeitszeiten habe, aber zum Monatsabschluss anwesend sein muss.

Was bedeutet das nun für den Feiertag und den Schließtag?
- Stechen so zusagen drei Wochen fixe Arbeitszeit eine Woche variable Arbeitszeit? Und ich kann den Feiertag nachholen? Und der Urlaubstag wird nicht angerechnet, da ich den Tag ja vorgearbeitet habe?
oder
- Bekomme ich den Feiertag nur anteilig gutgeschrieben weil er in meiner variablen Arbeitszeitwoche liegt? Und muss auch deswegen anteilig Urlaub nehmen?
oder/ und
- Sollte das im Arbeitsvertrag vielleicht ganz anders erläutert werden?

Ich habe da kein Problem mit dem Anliegen der GF zum Monatsabschluss da zu sein und bin auch gerne flexibel und nehme den organisatorischen Mehraufwand der Kinderbetreuung in Kauf. Was ich aber vermeiden möchte, ist das ich dadurch einen Nachteil bei den Feiertagen habe die ja bei uns meistens so schön am Monatsanfang liegen.

Werde im Laufe der Woche noch mit der Rechtschutz telefonieren. Würde mich aber freuen, wenn meine Neugierde vielleicht jetzt schon befriedigt werden könnte ;-)

LG
Hallo Alena,

hm, das klingt kompliziert.

Soweit ich weiß werden bei eienr Teilzeittätigkeit (weniger als 40 Stunden) für jeden Krankheitstag, Feiertag, Urlaubstag usw. nur die anteiligen Stunden angerechnet. Also bei 25 wären es nur 5 Stunden pro Tag. An Feiertagen darfst Du eigentlich nicht eingesetzt werden. Nach § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden. Der § 10 Arbeitszeitgesetz lässt hier jedoch viele Ausnahmen zu.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge gibt es für Sonn- und Feiertagsarbeit nach einem BAG-Urteil von 2006 nicht. Das müsste tariflich oder arbeitsvertragliche geregelt sein.

Zu evtl. Überstunden kannst Du hier einen guten Beitrag finden:

http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Ueberstundenregelung-Ueberstunden-und-Arbeitsrecht.html?sphrase_id=4868769

Gruß, CP1
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