Haftungsrisiko des Controllers?

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Haftungsrisiko des Controllers?, controller, haftungsrisiko,
Hallo allerseits,

ich möchte mir als conrtroller (gelernter Bürokaufmann) ein nebenberufliches Standbein aufbauen, dazu meine Frage des Haftungsrisikos;
(das ist jetzt ein beispiel jeder Klient hat andere Anforderungen);

Angenommen ich soll eine Planung für einen Klienten erstellen, dieser hat mehrjährige Bilanzen vorzuweisen und will Investitionen tätigen.
Somit ist folgendes; Eine Planung, lohnt sich die Investition (vorher/nachher vergleich) dazu dann eine Auswertung die dann mit den Planzahlen den cash-flow,kenzahlen etc,etc als vorher/nachher Vergleich anzeigt.

So ich habe die Zahlen aus der Bilanz des letzten Jahres sowie einige Planzahlen des Geschäftfsführers, betreffs der zu erwartenden Umsätze und Kosten.

Nun werden die Planzahlen die man erreichen will in Zukunft von mir ja nicht geprüft ob die in der  Branche meines Klienten überhaupt realisierbar sind, heisst ich übernehme diese Zahlen in meine Planberechnungen und in jeder Planberechnung enthält Quellenangaben zur Berechnung, Gewähr oder Garantie für den Eintritt des Erfolgs werden ausgeschlossen.

Nun zu meiner Frage;
Genügt das eigentlich in diesem Beispiel? Oder muss ich meine Arbeit als Controller wissenschaftlich erarbeiten wie ein Unternehmensberater (bei diesen in der Tat gesetzlich festgelegt!)- muss ich die Zahlen des Geschäftsführers eigenhändig überprüfen mit eigenen Berechnungsmethoden/Kalkulation? Muss ich nachprüfen ob diese Zahlen für diese Branche realistisch sind?

Ich kenne das Risiko von einigen  Unternehmensberatern, wenn die einfach Zahlen Ihres Klienten nicht überprüfen und einfach daraus Planrechnungen machen, dann heisst es hinterher wenn es mal vor Gericht gehen sollte;

"Sie müssen als UB diese Zahlen von Ihrem Klienten nachprüfen, einfach übernehmen und daraus eine Planungsberechnung erstellen, ist keine eigene erbrachte Leistung"-Sie müssen daher Ihr Honorar zurückzahlen! Das kann durchaus schnell auch in ein Strafverfahren münden wie ich aus Bekanntenkreisen erfahren konnte- ist kein Scherz!

Zahlen vom Klienten übernehmen und daraufhin wie vertraglich vereinbart Planungsberechnungen anstellen sind keine eigene Leistung.

Habe ich dasselbe Risiko als Controller wie es diesen UB ergangen ist?

Wenn ja, dann müsste ich ja ein eigene Analyse durchführen gegebenfalls eine Martanalyse, das kommt demKlienten dann sehr teuer wohl nicht unter 4000 Euro Honorar, was in der freien Marktwirtschaft aber nur von Akademikern durchgesetzt wird,nicht jedoch bei einem gelernten Bürokaufmann der auch Controllingrechnungen erstellen kann.

Was meint Ihr dazu,welche Erfahrungen habt Ihr dazu gemacht? Wie geht Ihr mit den Zahlen um die euch euer Klient gibt um daraus zukünftige Planungsrechnungen zu erstellen, also Zahlen für die Zukunft wo keiner weiß ob die auch realistisch sind und eintreffen.

Ich bin da bei diesem Haftungsrisiko etwas vorsichtig, wenn das für UB gilt, dann sicher auch für einen Controller.......

viele grüße
mtaylor
Hallo,

also im Zweifel solltest du die Planzahlen hinterfragen! Du bist kein klassischer Controller (intern, der die Planzahlen ebenfalls hinterfragen würde) sondern ein Unternehmensberater (extern/interim). Ein Controller erstellt ja in der Regel nicht einfach eine Planrechnung und gibt diese unkommentiert weiter, das wäre als Entscheidungsgrundlage zu wenig.
Wenn du als Freelancer Projekte für kleinere Unternehmen bearbeiten möchtest, frag bei dem Versicherungsvertreter deines Vertrauens nach, was es für Möglichkeiten gibt. Planrechnungen haben nie den Anspruch auf 100% Treffsicherheit. Die geschilderte Argumentation des Gerichts, ist aber plausibel.
Aus meiner Erfahrung: Planzahlen sollten immer geprüft und nie ungeprüft übernommen werden, es kann verschiedenste Gründe für ein zu gut oder zu schlecht geben, z.B. wenn das Investitionsvorhaben mit persönlichem Engagement verbunden ist.  

MfG
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