hallo zusammen,
ich komme bei einer sache nicht weiter, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
folgende situation:
ich möchte vergleichen, ob es für einen investor günstiger ist ein grundstück zu kaufen oder zu pachten. als vergleichsmaßstab würde ich den kapitalwert heranziehen. die variante mit dem geringeren negativen kapitalwert ist dann die bessere lösung.
bei der variante "pacht" würde eine jährliche pacht fällig werden (zB 5.000€), die diskontiere ich mit dem kapitalmarktzinssatz über die laufzeit (die nutzungsdauer ist beschränkt) ab und habe den kapitalwert. soweit so gut.
bei der variante "kauf" soll davon ausgegangen werden, dass das grundstück über ein annuitätendarlehen fremdfinanziert wird, es entstehen also in ihrer höhe gleichbleibende jährliche auszahlungen in Höhe von Tilgung + Zinsen, wobei der tilgunsanteil im zeitverlauf zunimmt. Ein verkauf zum ende der nutzungsdauer soll nicht erfolgen.
mein problem ist nun: wie werden zinsen und tilgung in der kapitalwertrechnung behandelt? im grunde bedeutet doch der Kredit einen eigenständigen finanzierungsstrom und damit einen eigene kapitalwert.
sind die zinsen als cash flow in der kapitalwertrechnung überhaupt zu berücksichtigen? sie werden doch nach meinem verständnis über den abdiskontierungseffekt neutralisiert. und was ist mit der tilgung? wir die abdiskontiert? wird überhaupt etwas abdiskontiert?
über hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar
schöne grüße
danbert
ich komme bei einer sache nicht weiter, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
folgende situation:
ich möchte vergleichen, ob es für einen investor günstiger ist ein grundstück zu kaufen oder zu pachten. als vergleichsmaßstab würde ich den kapitalwert heranziehen. die variante mit dem geringeren negativen kapitalwert ist dann die bessere lösung.
bei der variante "pacht" würde eine jährliche pacht fällig werden (zB 5.000€), die diskontiere ich mit dem kapitalmarktzinssatz über die laufzeit (die nutzungsdauer ist beschränkt) ab und habe den kapitalwert. soweit so gut.
bei der variante "kauf" soll davon ausgegangen werden, dass das grundstück über ein annuitätendarlehen fremdfinanziert wird, es entstehen also in ihrer höhe gleichbleibende jährliche auszahlungen in Höhe von Tilgung + Zinsen, wobei der tilgunsanteil im zeitverlauf zunimmt. Ein verkauf zum ende der nutzungsdauer soll nicht erfolgen.
mein problem ist nun: wie werden zinsen und tilgung in der kapitalwertrechnung behandelt? im grunde bedeutet doch der Kredit einen eigenständigen finanzierungsstrom und damit einen eigene kapitalwert.
sind die zinsen als cash flow in der kapitalwertrechnung überhaupt zu berücksichtigen? sie werden doch nach meinem verständnis über den abdiskontierungseffekt neutralisiert. und was ist mit der tilgung? wir die abdiskontiert? wird überhaupt etwas abdiskontiert?
über hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar
schöne grüße
danbert