Abgrenzungskonten in der Kostenrechnung?

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Abgrenzungskonten in der Kostenrechnung?, Werden Abgrenzungskonten mit in den BAB genommen oder außen vor gelassen?
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem.
Ich erstelle grade ein BAB und meine Frage ist nun ob ich die Abgrenzungskonten mit in die Kosten rein nehmen muss?

Theoretisch würde ich sagen Nein?

Da ein Abgrenzungskonto ja einfach nur aus zeitlichen Aspekten benötigt wird und keine realen Kosten darstellen.
Sehe ich das richtig?

Hier ein Beispiel.

Meine KST 300 ist auf der KOA 4000 mit 300.000€belastet. Es wurden aber Sachbuchungen getätigt in Höhe von 400.000€ (warum auch immer) die das gesamte Ergebnis auf -100.000€ setzen.
Damit kann ich ja niemals einen aussagefähigen Kostensatz errechnen..

ich freue mich über eure Antworten.
Vielen Dank im Vorraus
Habt ihr extra Konten für Abgrenzungen? Normalerweise bildet man die dort, wo der tatsächliche Sachverhalt auch anfallen würde.

Ansonsten würde ich Abgrenzungen auf jeden Fall mit reinnehmen, denn diese sind ja gerade dafür da, ein korrektes Bild zu liefern.
Hallo DaniBanani,

da schließe ich mich Otscho an. Du musst auf jeden Fall die Abgrenzungen miteinbeziehen. Sinn einer Abgrenzung ist es doch, der Leistung einer Periode den korrekten Aufwand gegenüberzustellen. Nur dann erhältst du doch den richtigen Kostensatz.
Da du anscheinend nicht weißt, wofür die Abgrenzungen stehen....

Zitat
DaniBanani13 schreibt:
Es wurden aber Sachbuchungen getätigt in Höhe von 400.000€ (warum auch immer) die das gesamte Ergebnis auf -100.000€ setzen.

...nehme ich an, ihr macht pauschale Abgrenzungen frei nach der Devise "irgendwas hängt da bestimmt noch rum". Ich würde euch raten, davon Abstand zu nehmen und etwas mehr Zeit in die Bildung der Abgrenzungen zu investieren. Die können sich ja im Aufwand aus sehr unterschiedlichen Inhalten zusammensetzen. Für die korrekte Darstellung eines Kostensatzes ist es aber doch wichtig zu wissen, wieviel von den 100.000 € Abgrenzungen beispielsweise produktionsabhängig sind (z.B. Materialkosten) und was ist eher produktionsunabhängig (z.B. die Instandsetzung einer Maschine?).

sonnige Grüße
Maike
Hallo ihr Lieben,

Danke erstmal für eure Antworten.

Bei uns läuft es wohl so, Abgrenzungen werden monatlich gebucht um nach dem Monatsabschluss ein periodengerechtes Gewinn und Verlust Ergebnis darstellen zu können.

Die Chefin schaut sich also den Umsatz und die Kosten an die gebucht wurden, wenn sie dann sieht dass z.B. noch keine Stromrechnung eingegangen ist bucht sie deshalb eine Abgrenzung in den Monat.
Soweit so gut. Bis hier hin habe ich es verstanden macht ja auch Sinn.

Dann sollte ja wenn die Rechnung eingegangen ist im nächsten Monat eine Gegenbuchung erfolgen - was für mich heisst, theoretisch müssten doch die Abgrenzungskonten zum Geschäftsjahresende auf 0 sein?
Bin ich noch richtig??

Jedenfalls finde ich es komisch, dass ich jetzt zum GJEnde negative Konten habe.
Z.B. die Kostenstelle Sozialleistungen: Hier habe ich real angefallene Materialkosten von 50.000€, Lohnkosten für Leasing 100.000€ usw. Das sind Kosten die tatsächlich für diese Kostenstelle angefallen sind.
Und dann kommen da meine Abgrenzungskonten z.B. Die Abgrenzung für Berufsgenossenschaft die steht für das GJ bei -250.000€ (also im Haben) .. dann bin ich ja bei Gesamtkosten für die KST bei -100.000€  .. hab dann ja keine Kosten mehr und das verzerrt mir doch völlig die Kostenstelle und hinterher den Kostensatz-.-

ich kapiers nich .. :D

Ich hoffe sehr ihr könnt mir mein Denkfehler erläutern :)
Hallo DaniBanani,

Berufsgenossenschaft.....nicht grade mein Fachgebiet :-D  ich versuchs trotzdem: Prüfe mal den Hintergrund der Abgrenzung. BG ist eine Unfallversicherung für die Belegschaft. Da zahlt ihr wahrscheinlich monatlich eure Abschläge und am Ende der Abrechungsperiode wird dann genau abgerechnet. Möglicherweise ist diese bisher nicht erfolgt, aber deine Chefin rechnet mit einer fetten Rückerstattung? Könnte ein Grund für diese negative Abgrenzung sein......obwohl es mich wundert, weil dann der zu erwartenden Rückerstattung ein noch höherer Aufwand gegenüberstehen müsste. Vielleicht eine Rückerstattung aus dem letzten Jahr? Dann ist wahrscheinlich im Jahresabschluss keine Rückstellung gebildet worden? Oder es ist schlicht ein Buchungsfehler. Kommas sind manchmal verflixte flinke kleine Dinger :-) ....oder die Beiträge werden auf einer anderen Kostenstelle erfasst?

Von der Theorie bist du auf jeden Fall auf dem richtigen Weg. Eine Abgrenzung dient ja nur als "Platzhalter" für die echte Buchung. Im Regelfall bildet man eine Abgrenzung auf dem Aufwandskonto und wenn dann die Rechung kommt, wird diese dagegen gebucht. Wenn also die Abgrenzung in korrekter Höhe erfolgt ist am Ende des Geschaftsjahres die Summe auf null  (theoretisch...).

Dann viel Erfolg bei der Recherche :-)

Maike
Bearbeitet: Maike - 02.09.2013 15:46:00
Hallo Maike,

ok ich hab wohl ein echt dämliches Beispiel genommen mit den BG Beiträgen.

Anderes Beispiel sind auch die Abgrenzung von Energie.

Ich hab im Unternehmen zb 5 Mio Stromkosten und in den Abgrenzungen -200.000€ was die Stromkosten ja in der Kore reudzieren würde.

Ich hab heute mal die Chefin gaaanz sachte gefragt was das denn ist  :green2:  .. so dass es nicht ganz so dämlich rüber kommt..
Und Sie hat mir dann erklärt, dass das die Abgrenzungen für die zu erwartende Stromsteuererstattungen sind.
Es gehört also tatsächlich rein  :|
Weil der Ertrag erst später eingeht..

Craaaaank .. diese ganzen Abgrenzungen ziehen eine Kostenstelle sogar ins Minus..

Naja jetz hab ich mal alle Abgrenzungskonten zugeordnet und werd mal ein BAB durchlaufen lassen :)

Danke für eure/deine Hilfe ;)

:wink1:
Hallo,

könnte es sein, dass ihr die Kostenrechnung (BAB) und die Buchhaltung nicht trennt ?
Kosten und Aufwand gleichgesetzt sind ?

Gruß

Andreas
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