Hallo zusammen,
seit mehreren Stunden versuche ich eine Lösung für die Abgrenzung des Ertragskontos "Verrechnete sonstige Sachbezüge" zu finden, welches als Gegenkonto für den Gehaltsaufwand aus der Kfz-1%-Regelung genutzt wird.
Buchungssatz lautet:
Aufwand Gehalt (1% vom Bruttolistenpreis) an Verrechnete sonstige Sachbezüge + 19 % USt
Wie verhält sich hier das Ertragskonto in der KLR? Ist dieses als Leistung anzusetzen oder muss dieses neutralisiert werden?
Meine letzte Überlegung ist, dass ich dieses Konto in die KLR einfließen lassen muss, da letztendlich der Ertrag (wenn auch im netto) den vorher gebuchten Gehaltsmehraufwand über die Gehaltsabrechnung wieder herabsetzt und somit auch die Gehaltskosten innerhalb dieser Kostenstelle wieder niedriger werden.
Leider bin ich mir diesbezüglich absolut unsicher und finde keine Auskünfte in sonstigen Foren. Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Viele Grüße
Diest
seit mehreren Stunden versuche ich eine Lösung für die Abgrenzung des Ertragskontos "Verrechnete sonstige Sachbezüge" zu finden, welches als Gegenkonto für den Gehaltsaufwand aus der Kfz-1%-Regelung genutzt wird.
Buchungssatz lautet:
Aufwand Gehalt (1% vom Bruttolistenpreis) an Verrechnete sonstige Sachbezüge + 19 % USt
Wie verhält sich hier das Ertragskonto in der KLR? Ist dieses als Leistung anzusetzen oder muss dieses neutralisiert werden?
Meine letzte Überlegung ist, dass ich dieses Konto in die KLR einfließen lassen muss, da letztendlich der Ertrag (wenn auch im netto) den vorher gebuchten Gehaltsmehraufwand über die Gehaltsabrechnung wieder herabsetzt und somit auch die Gehaltskosten innerhalb dieser Kostenstelle wieder niedriger werden.
Leider bin ich mir diesbezüglich absolut unsicher und finde keine Auskünfte in sonstigen Foren. Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Viele Grüße
Diest