Auflösung Abgrenzung Berufsgenossenschaft

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Auflösung Abgrenzung Berufsgenossenschaft, Welche Buchungssätze sind zur Auflösung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft nötig.
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu den korrekten Buchungssätzen bei der Abgrenzung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft, bzw. bei der Auflösung der Abgrenzung.

Folgender Sachverhalt:

Wir befinden uns im Jahr 2015.
Monatlich grenze ich auf Grundlage der Löhne/Gehälter 3% für die BG ab.
Der Buchungssatz für Lohnempfänger lautet: 4138 (Beiträge zur Berufsgenossenschaft Lohnempfänger) an 969 Rückstellungen Berufsgenossenschaft.
(Auf dem Konto 4138 sind zum 31.12.15 ca. 50.000,- als Beitrag abgegrenzt.)

Im Februar 2016 schickt die BG einen "Vorschussbescheid" für den Endgültigen Beitrag für das Jahr 2015. Auf diesem sind ausgewiesen:
1. Vorschuss fällig am 15.03.16    20.000.-
2. Vorschuss fällig am 15.05.16    20.000.-
Die endgültige Abrechnung für 2015 kommt voraussichtlich im Juni 2016.

Frage: Wie lauten nun die Korrekten Buchungssätze?
Mit einzubeziehen sind meines Erachtens  das Kreditorenkonto, das Bankkonto, 4138 (Beiträge BG LE) und 969 Rückstellungen BG.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.
Hallo,

die Fragestellung ist etwas wirr ;) . Du hast eine Rückstellung für die BG in 2015 gebildet und bekommst nun den Vorauszahlungsbescheid für 2015. Richtig?

Wurden denn in 2015 bereits Beiträge gezahlt? oder noch gar nichts?

Unabhängig davon würde ich die Rückstellung erst auflösen, wenn der endgültige Bescheid vorliegt. Bis dahin nur den Teil aus der Rückstellung nehmen, der als Vorauszahlung festgesetzt wurde. Den Rest zunächst stehen lassen bis der endgültige Bescheid da ist. Dann ergibt sich evtl. eine ertragswirksame Auflösung eines Teilbetrages der RS.

Gruß, CP1
Hallo CP1!

Danke für deine Nachricht. Ja es ist etwas kompliziert, aber du hast den Sachverhalt richtig erkannt.

In 2015 wurde noch nichts für das Beitragsjahr 2015 bezahlt. erst wie oben beschrieben in 2016.

Zitat
Unabhängig davon würde ich die Rückstellung erst auflösen, wenn der endgültige Bescheid vorliegt. Bis dahin nur den Teil aus der Rückstellung nehmen, der als Vorauszahlung festgesetzt wurde. Den Rest zunächst stehen lassen bis der endgültige Bescheid da ist. Dann ergibt sich evtl. eine ertragswirksame Auflösung eines Teilbetrages der RS.

OK so hatte ich das vermutet, aber wie sehen die genauen Buchungssätze zu den verschiedenen Zeitpunkten aus?

PS: Ich bin leider kein Buchhalter, deswegen die vlt etwas dumme Frage.

VG MaPu
Hallo MaPu,

Schau mal hier:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/buchungssatz/Buchen-von-Aufloesungen-aus-Rueckstellungen.html

Dort sind auch andere Buchungssätze erklärt.

Gruß, CP1
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