Servus!
Thema meiner Diplomarbeit ist die Einführung einer Kostenrechnung bei einem Mittelständler.
Grundsätzlich arbeiten wir mit Teilkosten, brauchen aber Zuschlagssätze für die variablen Gemeinkosten. Die variablen Herstellkosten ermitteln sich also folgendermaßen:
MEK
+ var. MGK-Zuschlag
+ FEK
+ var. FGK-Zuschlag
+ sonst. var. Kosten
= var. Herstellkosten
Für die Bewertung der Hauptkostenträger ist das so in Ordnung.
Die unfertigen Erzeugnisse, die auf Lager gehen, dürfen meiner Ansicht nach aber nur mit den Einzelkosten bewertet werden, da ansonsten die var. Zuschläge 2 mal verrechnet würden (einmal bei der Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und einmal bei der Bewertung der fertigen Produkte), da sie als Einzelkosten in die Kostenträgerbewertung eingehen. Dann wäre aber die Lagerbewertung falsch.
Da ich in der Literatur nichts darüber gefunden habe, frage ich mich, ob ich da irgendwo einen immens dämlichen Denkfehler habe.
Hoffe, mir kann jemand weiterhelfen,
merci
Tom
Thema meiner Diplomarbeit ist die Einführung einer Kostenrechnung bei einem Mittelständler.
Grundsätzlich arbeiten wir mit Teilkosten, brauchen aber Zuschlagssätze für die variablen Gemeinkosten. Die variablen Herstellkosten ermitteln sich also folgendermaßen:
MEK
+ var. MGK-Zuschlag
+ FEK
+ var. FGK-Zuschlag
+ sonst. var. Kosten
= var. Herstellkosten
Für die Bewertung der Hauptkostenträger ist das so in Ordnung.
Die unfertigen Erzeugnisse, die auf Lager gehen, dürfen meiner Ansicht nach aber nur mit den Einzelkosten bewertet werden, da ansonsten die var. Zuschläge 2 mal verrechnet würden (einmal bei der Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und einmal bei der Bewertung der fertigen Produkte), da sie als Einzelkosten in die Kostenträgerbewertung eingehen. Dann wäre aber die Lagerbewertung falsch.
Da ich in der Literatur nichts darüber gefunden habe, frage ich mich, ob ich da irgendwo einen immens dämlichen Denkfehler habe.
Hoffe, mir kann jemand weiterhelfen,
merci
Tom