Hallo,
folgendes Problem:
Wir beginnen im Unternehmen damit Entwicklungskosten zu aktivieren.
Bei aktivierten Entwicklungskosten handelt es sich um immaterielles Vermögen.
Wenn Entwicklungskosten aktiviert werden, müssen diese abgeschrieben werden.
Abschreibungen sind i.d.R. Kosten.
Wie sind aber nun die Abschreibungen für aktivierte Entwicklungskosten in der Kostenrechnung, vor allem im Hinblick auf den Gemeinkostenzuschlag zu berücksichtigen?
Ich würde diese Abschreibungen in der Kostenrechnung nicht berücksichtigen.
Grund:
Die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Herstellkosten bewertet.
Die Aufwendungen für den Entwicklungsbereich (Afa für BGA, Gehälter usw) sind ohnehin voll in den Verwaltungsgemeinkosten enthalten.
Würden die Afa für die aktivieren Entwicklungskosten ebenfalls zu diesen Aufwendungen hinzugerechnet, würde dieser Gemeinkostenblock zusätzlich künstlich erhöht werden.
Die durch die Aktivierung der Entwicklungskosten entstehenden Abschreibungen stellen für mich keinen betrieblichen Werteverzehr dar.
Was meint ihr zu diesem Thema?
Danke.
folgendes Problem:
Wir beginnen im Unternehmen damit Entwicklungskosten zu aktivieren.
Bei aktivierten Entwicklungskosten handelt es sich um immaterielles Vermögen.
Wenn Entwicklungskosten aktiviert werden, müssen diese abgeschrieben werden.
Abschreibungen sind i.d.R. Kosten.
Wie sind aber nun die Abschreibungen für aktivierte Entwicklungskosten in der Kostenrechnung, vor allem im Hinblick auf den Gemeinkostenzuschlag zu berücksichtigen?
Ich würde diese Abschreibungen in der Kostenrechnung nicht berücksichtigen.
Grund:
Die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Herstellkosten bewertet.
Die Aufwendungen für den Entwicklungsbereich (Afa für BGA, Gehälter usw) sind ohnehin voll in den Verwaltungsgemeinkosten enthalten.
Würden die Afa für die aktivieren Entwicklungskosten ebenfalls zu diesen Aufwendungen hinzugerechnet, würde dieser Gemeinkostenblock zusätzlich künstlich erhöht werden.
Die durch die Aktivierung der Entwicklungskosten entstehenden Abschreibungen stellen für mich keinen betrieblichen Werteverzehr dar.
Was meint ihr zu diesem Thema?
Danke.
Bearbeitet:
geman - 22.03.2011 20:52:52