Guten Morgen zusammen,
ich bin neu hier und möchte mich gleich mit einem Thema an euch wenden.
Das Unternehmen, in welchem ich arbeite, ist ziemlich neu und das Controlling steht gerade im Aufbau. Der überwiegende Teil ca. 80% ist Planungsgeschäft und der Rest ist Installation, Service, Materialverkauf.
Jetzt zu meinem eigentlichen Thema. Ich bin gerade dabei die Stundensätze inkl. Gemeinkosten zu ermitteln.
Hier steht die Frage im Raum, ob die betrieblichen Steuern (d.h. die Steuern auf Gewinn usw.) auf das Overhead müssen und somit als Umlage auf die Stundensätze berechnet werden müssen? Oder hat man auch die Möglichkeit für die Gewinnsteuern eine Rücklage zu bilden um somit seinen Stundensatz gerinnger zu halten? Ist das steuerlich/rechtlich überhaupt möglich?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Gruß
A. Eichenseher
ich bin neu hier und möchte mich gleich mit einem Thema an euch wenden.
Das Unternehmen, in welchem ich arbeite, ist ziemlich neu und das Controlling steht gerade im Aufbau. Der überwiegende Teil ca. 80% ist Planungsgeschäft und der Rest ist Installation, Service, Materialverkauf.
Jetzt zu meinem eigentlichen Thema. Ich bin gerade dabei die Stundensätze inkl. Gemeinkosten zu ermitteln.
Hier steht die Frage im Raum, ob die betrieblichen Steuern (d.h. die Steuern auf Gewinn usw.) auf das Overhead müssen und somit als Umlage auf die Stundensätze berechnet werden müssen? Oder hat man auch die Möglichkeit für die Gewinnsteuern eine Rücklage zu bilden um somit seinen Stundensatz gerinnger zu halten? Ist das steuerlich/rechtlich überhaupt möglich?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Gruß
A. Eichenseher