ich schreibe zurzeit an einer Diplomarbeit zum Thema Fehlerkosten und würde gerne eine Frage bezüglich der Definition von Fehlerkosten stellen.
Das unternehmen bei dem ich die Diplomarbeit schreib untersucht zurzeit die Fehlerkostensituation genauer und möchte daher möglichst alle Fehlerkosten erfassen! Leider tendiert man meiner Meinung nach etwas zu sehr dazu auch diejenigen Sachen als Fehlerkosten zu deklarieren, die nicht als solche definiert werden dürften. Bis jetzt konnte ich mich relativ gut behaupten, geht es um die Richtigstellung solcher "Fehlinterpretationen" aber bei dem jetzt vorliegendem Fall sind mir die Argumente ausgegangen.
Zu erst möchte ich an einem Beispiel darstellen, in welche Richtung die Frage geht.
Ich habe heute meinen Abteilungsleiter davon zu überzeugen versucht, dass die durch Fehler die bei der Plankalkulation verursachten Kosten nicht als Fehlerkosten zu deklarieren sind (Hinweis: Die Plankalkulation weicht oft erheblich von den endgültigen Kosten ab, wodurch wenig Profit gemacht wird als angenommen. Die Abweichung möchte man als Fehlerkosten deklarieren).
Seine Argumentation: Man hätte den Preis höher angesetzt, wenn man von der Fehlkalkulation gewusst hätte. (also: Entgangene Gewinne = Fehlerkosten)
Meine Argumentation: Entgangene Gewinne entstehen nur dann, wenn man tatsächlich einen höheren preis bekommen hätte! Da der Preis aber durch den Markt bestimmt wird (Angebot und Nachfrage) kann man nicht von entgangenen Gewinnen und damit von Fehlerkosten sprechen, wenn ein höherer Preis nicht zu realisieren war!
(Anmerkung: Eine falsche Kalkulation ist ohnehin ganz weit weg von der traditionellen Sichtweise von Fehlerkosten, die sich überwiegend auf die "Beschaffenheit" eines Produktes oder einer Dienstleistung bezieht)
Nun der Fall bei dem ich nicht weiterkomme:
Wenn man den Preis aufgrund eines falschen Kalkulation nun zu hoch angesetzt hat und man dadurch nicht den Zuschlag erhält, kann man von entgangenen Gewinnen sprechen, da wir ja den Zuschlag sonst bekommen hätten.
Eine Argumentation mit dem vom Markt bestimmten Preis hilft mir hier nicht weiter. Alles was ich an Argumenten anbieten kann ist die Tatsache, dass ein Unternehmen an den im Vergleich der Konkurrenz viel höheren Kosten (Preisen) hätte merken müssen, dass die Kalkulation nicht stimmt. Außerdem ist es sehr "unprofessionell" ein offensichtliches Versagen bei der Kostenplanung einfach dem Fehlerkostenblock zuzuschieben (und wir reden hier nicht von einem Hinterhofunternehmen)
Könnt ihr mir hier irgendwie weiterhelfen? Vielleicht liege ich ja falsch und es sind tatsächlich Fehlerkosten!!! Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben. Ich würde mich auch über Kommentare zu meiner Argumentation des ersten Punktes freuen.
Das unternehmen bei dem ich die Diplomarbeit schreib untersucht zurzeit die Fehlerkostensituation genauer und möchte daher möglichst alle Fehlerkosten erfassen! Leider tendiert man meiner Meinung nach etwas zu sehr dazu auch diejenigen Sachen als Fehlerkosten zu deklarieren, die nicht als solche definiert werden dürften. Bis jetzt konnte ich mich relativ gut behaupten, geht es um die Richtigstellung solcher "Fehlinterpretationen" aber bei dem jetzt vorliegendem Fall sind mir die Argumente ausgegangen.
Zu erst möchte ich an einem Beispiel darstellen, in welche Richtung die Frage geht.
Ich habe heute meinen Abteilungsleiter davon zu überzeugen versucht, dass die durch Fehler die bei der Plankalkulation verursachten Kosten nicht als Fehlerkosten zu deklarieren sind (Hinweis: Die Plankalkulation weicht oft erheblich von den endgültigen Kosten ab, wodurch wenig Profit gemacht wird als angenommen. Die Abweichung möchte man als Fehlerkosten deklarieren).
Seine Argumentation: Man hätte den Preis höher angesetzt, wenn man von der Fehlkalkulation gewusst hätte. (also: Entgangene Gewinne = Fehlerkosten)
Meine Argumentation: Entgangene Gewinne entstehen nur dann, wenn man tatsächlich einen höheren preis bekommen hätte! Da der Preis aber durch den Markt bestimmt wird (Angebot und Nachfrage) kann man nicht von entgangenen Gewinnen und damit von Fehlerkosten sprechen, wenn ein höherer Preis nicht zu realisieren war!
(Anmerkung: Eine falsche Kalkulation ist ohnehin ganz weit weg von der traditionellen Sichtweise von Fehlerkosten, die sich überwiegend auf die "Beschaffenheit" eines Produktes oder einer Dienstleistung bezieht)
Nun der Fall bei dem ich nicht weiterkomme:
Wenn man den Preis aufgrund eines falschen Kalkulation nun zu hoch angesetzt hat und man dadurch nicht den Zuschlag erhält, kann man von entgangenen Gewinnen sprechen, da wir ja den Zuschlag sonst bekommen hätten.
Eine Argumentation mit dem vom Markt bestimmten Preis hilft mir hier nicht weiter. Alles was ich an Argumenten anbieten kann ist die Tatsache, dass ein Unternehmen an den im Vergleich der Konkurrenz viel höheren Kosten (Preisen) hätte merken müssen, dass die Kalkulation nicht stimmt. Außerdem ist es sehr "unprofessionell" ein offensichtliches Versagen bei der Kostenplanung einfach dem Fehlerkostenblock zuzuschieben (und wir reden hier nicht von einem Hinterhofunternehmen)
Könnt ihr mir hier irgendwie weiterhelfen? Vielleicht liege ich ja falsch und es sind tatsächlich Fehlerkosten!!! Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben. Ich würde mich auch über Kommentare zu meiner Argumentation des ersten Punktes freuen.