In Rahmen meiner Diplomarbeit stelle ich eine Stundensatzkalkulation auf, welche meinem Diplomunternehmen ermöglicht die entstandenen Kosten an ihre Kunden weiter zugeben.
Zur Zeit ist noch keine „richtige“ Kalkulation vorhanden, es gibt lediglich einen allgemeinen Stundensatz, der für manuelle und maschinelle Fertigung gleich ist. Das bedeutet das keine Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation möglich ist und es nicht abzusehen ist mit welchen Auftrag dem Unternehmen Gewinn oder Verlust entsteht.
Bei den Unternehmen handelt es sich um ein Produktionsdienstleistungsunternehmen (Auftragsfertiger) das Arbeitsstunden in Rechnung stellt.
Für mich ergeben sich bei meiner Arbeit zwei Grundsätzliche Frage.
1. Das Unternehmen verfügt über eine Kostenstellenstruktur die so aufgeteilt ist, dass die Arbeitsschritte in den einzelnen Kostenstellen zu einer abgeschlossenen Arbeitsleistung zusammengefasst sind.
Kann ich zur Ermittlung des Stundensatzes gleich die Summe der auf der Kostenstelle in einer Periode anfallenden Kosten ins Verhältnis zu den in diesen Zeitabschnitt abgeleisteten Stunden setzten?
Oder muss ich Maschinenstundensatz und Personalstundensatz erst separat betrachten und darf diese erst in der Rechnung an den Kunden zusammenfassen?
Gibt es vielleicht sogar eine Kostenstellenstundensatzkalkulation?
2. Im Unternehmen werden kostenintensive Fertigungsstraßen für die Produktion genutzt und der Materialumfang was durchschnittlich im Unternehmen „rumliegt“ ist auch beträchtlich. Was bedeutet das sehr viel gebundenes Kapital im Unternehmen vorhanden ist. Es demnach mehr als Sinnvoll ist die dadurch entgangenen Zinsen als Kostenblock mit in die Kalkulation aufzunehmen.
Sind diese dann als kalkulatorische Zinsen zu sehen oder haben die Opportunitätskosten einen separaten Stellenwert?
Die Zinskosten die dem Unternehmen für kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten entstanden sind (Zinsen aufs Fremdkapital) muss ich diese in meiner Kalkulation noch mit berücksichtigen? Und da diese nicht verursachungsgerecht aufgeteilt werden können, zähle ich diese dann zu den Verwaltungsgemeinkosten?
Ich bedanke mich schon mal für die Beantwortung meiner Fragen! Auch wenn diese Fragen „nicht sinnvoll“ erscheinen sollten, eine Absicherung ist immer gut!
VLG Muzel
Zur Zeit ist noch keine „richtige“ Kalkulation vorhanden, es gibt lediglich einen allgemeinen Stundensatz, der für manuelle und maschinelle Fertigung gleich ist. Das bedeutet das keine Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation möglich ist und es nicht abzusehen ist mit welchen Auftrag dem Unternehmen Gewinn oder Verlust entsteht.
Bei den Unternehmen handelt es sich um ein Produktionsdienstleistungsunternehmen (Auftragsfertiger) das Arbeitsstunden in Rechnung stellt.
Für mich ergeben sich bei meiner Arbeit zwei Grundsätzliche Frage.
1. Das Unternehmen verfügt über eine Kostenstellenstruktur die so aufgeteilt ist, dass die Arbeitsschritte in den einzelnen Kostenstellen zu einer abgeschlossenen Arbeitsleistung zusammengefasst sind.
Kann ich zur Ermittlung des Stundensatzes gleich die Summe der auf der Kostenstelle in einer Periode anfallenden Kosten ins Verhältnis zu den in diesen Zeitabschnitt abgeleisteten Stunden setzten?
Oder muss ich Maschinenstundensatz und Personalstundensatz erst separat betrachten und darf diese erst in der Rechnung an den Kunden zusammenfassen?
Gibt es vielleicht sogar eine Kostenstellenstundensatzkalkulation?
2. Im Unternehmen werden kostenintensive Fertigungsstraßen für die Produktion genutzt und der Materialumfang was durchschnittlich im Unternehmen „rumliegt“ ist auch beträchtlich. Was bedeutet das sehr viel gebundenes Kapital im Unternehmen vorhanden ist. Es demnach mehr als Sinnvoll ist die dadurch entgangenen Zinsen als Kostenblock mit in die Kalkulation aufzunehmen.
Sind diese dann als kalkulatorische Zinsen zu sehen oder haben die Opportunitätskosten einen separaten Stellenwert?
Die Zinskosten die dem Unternehmen für kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten entstanden sind (Zinsen aufs Fremdkapital) muss ich diese in meiner Kalkulation noch mit berücksichtigen? Und da diese nicht verursachungsgerecht aufgeteilt werden können, zähle ich diese dann zu den Verwaltungsgemeinkosten?
Ich bedanke mich schon mal für die Beantwortung meiner Fragen! Auch wenn diese Fragen „nicht sinnvoll“ erscheinen sollten, eine Absicherung ist immer gut!
VLG Muzel