Hallo zusammen,
ich hab da eine kleine Frage:
wir weisen Kostenträgern (=Projekten) die Gemeinkosten mittels GK-Schlüsselung zu, also direkt auf Projekte gebuchte Kosten (Einzelkosten) * GK-Zuschlagssatz wären also die dem jeweiligen Projekt zuzuordnenden Gemeinkosten.
Jetzt haben wir ein Projekt, bei dem wir einen Unterauftragsnehmer für die durchzuführende Arbeit bauftragt haben. Dieser schickt uns eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Bei mir in der Kostenrechnung sehe ich nun auf dem Projekt den uns in Rechnung gestellten Betrag als Einzelkosten ausgewiesen (Konto Fremdeistung) und ich berechne ganz normal die Gemeinkosten...
Aber nun die Frage: muss hier nicht in irgendeiner Form ein niedrigerer GK-Zuschlag als bei "gewöhnlichen" Projekten angewendet werden? Denn für dieses Projekt arbeiten wir ja nicht selbst, sondern der Unterauftragnehmer, so dass man argumentieren könnte, dass hier ja weniger Gemeinkosten zuzurechnen wären, denn das Projekt beansprucht ja keine eigenen Kapazitäten und andere Kosten? Wie würdet ihr vorgehen? Oder ist die gewöhnliche Schlüsselung (Aufschlag auf die Einzelkosten= doch richtig, was ich stark bezweifle....
Meine vorstellung: dem Projekt gar keine Gemeinkosten zuzuweisen ist definitiv falsch, aber bei dem Projekt den gleichen Zuschlag vorzunehmen wie bei anderen Projekten, für die wir selbst arbeiten ist ebenso falsch..aber in welcher Höhe soll denn dann der Zuschlag erfolgen?
Bin für jede Hilfe dankbar
grüße
hias
ich hab da eine kleine Frage:
wir weisen Kostenträgern (=Projekten) die Gemeinkosten mittels GK-Schlüsselung zu, also direkt auf Projekte gebuchte Kosten (Einzelkosten) * GK-Zuschlagssatz wären also die dem jeweiligen Projekt zuzuordnenden Gemeinkosten.
Jetzt haben wir ein Projekt, bei dem wir einen Unterauftragsnehmer für die durchzuführende Arbeit bauftragt haben. Dieser schickt uns eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Bei mir in der Kostenrechnung sehe ich nun auf dem Projekt den uns in Rechnung gestellten Betrag als Einzelkosten ausgewiesen (Konto Fremdeistung) und ich berechne ganz normal die Gemeinkosten...
Aber nun die Frage: muss hier nicht in irgendeiner Form ein niedrigerer GK-Zuschlag als bei "gewöhnlichen" Projekten angewendet werden? Denn für dieses Projekt arbeiten wir ja nicht selbst, sondern der Unterauftragnehmer, so dass man argumentieren könnte, dass hier ja weniger Gemeinkosten zuzurechnen wären, denn das Projekt beansprucht ja keine eigenen Kapazitäten und andere Kosten? Wie würdet ihr vorgehen? Oder ist die gewöhnliche Schlüsselung (Aufschlag auf die Einzelkosten= doch richtig, was ich stark bezweifle....
Meine vorstellung: dem Projekt gar keine Gemeinkosten zuzuweisen ist definitiv falsch, aber bei dem Projekt den gleichen Zuschlag vorzunehmen wie bei anderen Projekten, für die wir selbst arbeiten ist ebenso falsch..aber in welcher Höhe soll denn dann der Zuschlag erfolgen?

Bin für jede Hilfe dankbar
grüße
hias