Hallo,
ich habe folgendes Problem bei folgender Aufgabe:
Der Fertigungsbereich eines Unternehmens gliedert sich in eine Hilfskostenstelle 1 und eine Hauptkostenstelle 2. Das Unternehmen setzt eine Grenzplankostenrechnung ein. Es wurden folgenden Daten
geplant: Die Beschäftigung der Hauptkostenstelle beträgt 50 Stück. Dazu entstehen 900 € primäre
Stellenkosten, von denen 100 € beschäftigungsfix sind. Man plant eine Inanspruchnahme der Hilfskostenstelle durch die Hauptkostenstelle von 20 Std. (5 davon beschäftigungsfix). In der Hilfskostenstelle
betragen die geplanten Stellenkosten 300 €, von denen 100 € beschäftigungsfix sind.
Ziel: Plankosten, Plan-Verrechnungssatz und Sollkostenfkt. bestimmen.
Problem:
Bei der Bestimmung des Plan-Verrechnungssatzes für die Hauptkostenstelle stellt sich mir die Frage, wie ich mit dem fixen und variablen Teil der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfskostenstelle umgehen muss. Muss der variable Teil der Inanspruchnahme mit dem Verrechnungsschlüssel für die Hilfskostenstelle verrechnet werden und dann in den variablen Kostenteil der Hauptkostenstelle einbezogen werden? Gleiches Problem bei der Sollkostenfunktion, was gehört nun zum fixen Kostenteil und was zum Variablen Kostenteil.
Ich würde mich über eine Antwort freuen. :D
ich habe folgendes Problem bei folgender Aufgabe:
Der Fertigungsbereich eines Unternehmens gliedert sich in eine Hilfskostenstelle 1 und eine Hauptkostenstelle 2. Das Unternehmen setzt eine Grenzplankostenrechnung ein. Es wurden folgenden Daten
geplant: Die Beschäftigung der Hauptkostenstelle beträgt 50 Stück. Dazu entstehen 900 € primäre
Stellenkosten, von denen 100 € beschäftigungsfix sind. Man plant eine Inanspruchnahme der Hilfskostenstelle durch die Hauptkostenstelle von 20 Std. (5 davon beschäftigungsfix). In der Hilfskostenstelle
betragen die geplanten Stellenkosten 300 €, von denen 100 € beschäftigungsfix sind.
Ziel: Plankosten, Plan-Verrechnungssatz und Sollkostenfkt. bestimmen.
Problem:
Bei der Bestimmung des Plan-Verrechnungssatzes für die Hauptkostenstelle stellt sich mir die Frage, wie ich mit dem fixen und variablen Teil der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfskostenstelle umgehen muss. Muss der variable Teil der Inanspruchnahme mit dem Verrechnungsschlüssel für die Hilfskostenstelle verrechnet werden und dann in den variablen Kostenteil der Hauptkostenstelle einbezogen werden? Gleiches Problem bei der Sollkostenfunktion, was gehört nun zum fixen Kostenteil und was zum Variablen Kostenteil.
Ich würde mich über eine Antwort freuen. :D