IBL Leistungsverpflechtungen Schema Stufenleiterverfahren

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IBL Leistungsverpflechtungen Schema Stufenleiterverfahren
Hallo wie oben genannt geht es um das Stufenleiterverfahren der IBL.
Ich verstehe einfach nicht wie dieses Schema da oben für meine Verrechnungssätze bzw. Kosten die ich dann an die anderen Stellen abgebe funktionieren soll.

Sobald ich dieses Schema verstanden habe und wie ich die Gesamtleistungdabgabe und die Abgabe an die einzelnen KST berechnen kann. Dann schaff ich den Rest auch...
Wobei mir auch noch die Frage bleibt wie ich die Zuschlagsbasis ermittel.
Anbei ein Bild mit der Aufgabe:


Vielen Dank vorab schon einmal für jede Hilfe!

Lg
Benutzer9999
Hier nochmal das Bild, da es bei mir nicht angezeigt wurde
IMG_1815.JPG (0.83 MB) [ Download ]
Hallo Benutzer9999,

verrechnet werden sollen laut Aufgabenstellung ja nur KS2 und KS3.

In Kostenstelle 2 wurden 23.000 € Gemeinkosten gesammelt.

Die legst Du laut Schema so um:

KS3: 4.600 €
KS4: 13.800 €
KS5: 4.600 €

Danach sind in KS3 62.600 € gesammelt. Die gehen meiner Meinung nach komplett in KS4, wohin auch sonst?

Was die Zuschlagsgrundlagen angeht:

Bei KS1 sind das 40.000 € (1.000 Sück * 4 €/Stück)

KS2 und KS3 sind ja leer.

Bei KS4 soll wohl ein einheitlicher Satz berechnet werden, also wäre die Zuschlagsgrundlage 25.000 € + 30.000 € = 55.000 €.

Und bei KS 5 dann die HK.

Mal eine Frage an Dich: Was ist denn der Unterschied zwischen Gesamtkosten und Endkosten? Die sollst Du ja ermitteln.

LG
-Nausicaa
Bei den Gesamtkosten und Endkosten ist der Unterschied lediglich das man bei den Endkosten in KS2 und KS3 0 eintragen soll, also reines Verständnis, da KS2 und KS3 ja auf die anderen KSTs verteilt wurden.

Super! Jetzt hab ich es verstanden.
Das einzige was sich mir nicht erschließt ist die Zuschlagsbasis. Warum wird diese so gebildet?

Lg
Benutzer
Bearbeitet: Benutzer9999 - 15.07.2017 17:25:18
Hallo Benutzer9999,

"Das einzige was sich mir nicht erschließt ist die Zuschlagsbasis. Warum wird diese so gebildet?"

das ist ein Grundprinzip der differenzierenden Zuschlagskalkulation: Gemeinkosten / Einzelkosten *100 % = Zuschlagssatz

Damit das verursachungsgerecht ist, nimmt man als Zuschlagsbasis für die Materialgemeinkosten die Materialeinzelkosten, für die Fertigungsgemeinkosten die Fertigungseinzelkosten. Für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten nimmt man alle Kosten, die bis dahin angefallen sind, also die Summe aus Materialkosten und Fertigungkosten, und das sind die Herstellkosten.

Viele Grüße!
-Nausicaa
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