He Canada, ich versuchs mal
Als Kostenstellen versteht man in der Kostenrechnung "Orte" an denen Leistungen erbracht werden, dafür entstehen logischerweise Kosten. Hier ist auch das zentrale Moment zu finden: ACHTUNG: Der gesamte Werteverzehr (KOSTEN) und die empfangenen Leistungen ist immer gleich dem gesamten Wert der abgegebenen Leistungen!!! Es gilt also je Kostenstelle KOSTEN = Leistungen. Dabei sind die empfangenen Leistungen nichts weiter als weitergeschobene Kosten... Oftmals werden aber nur Mengenflüsse in diesem Zusammenhang abgebildet. Also Kostenstelle 1 bekommt von Kostenstelle 2 30000kWh Strom dafür bekommt Kostenstelle 2 von Kostenstelle 1 5000 l Wasser. Da wir aber Wertgrößen ermitteln, müssen wir versuchen Verrechnungssätze für die Leistungen zu bestimmen um zu wissen was zum Beispiel 1 l wasser kostet. Wie wir diesen verrechnen können. Die Variablen q1, q2, q3 stehen,wie es schon im Text steht, für die gesuchten Verrechnungssätze. Um das ganze bildhafter zu machen dein obiges Beispiel und folgende Annahme:
Auf den Kostenstellen werden Leistungen erbracht, es werden Energie und Wasser erzeugt und sagen wir Reperaturstunden. Also Kostenstelle 1 erzeugt bei uns Energie, Kostenstelle 2 Wasser und Kostenstelle 3 entsendet Instandhalter. Soweit klar!
Nun wissen wir folgendes:
Auf der Kostenstelle 1 entstehen 134.000€ Kosten und 200l Wasser werden von Kostenstelle 2 in Anspruch genommen. Da es falsch wäre diese Kosten der Kostenstelle 2 zuzuweisen, weil diese ja die 200 Einheiten nicht verbraucht, werden Sie folgerichtig der Kostenstelle 1 zugewiesen, m.a.W. Kostenstelle 1 wird belastet und Kostenstelle 2 entlastet. Es werden also anstatt der 134.000€ noch 200 l Wasser verbraucht... Nun werden außerdem 3000 Einheiten Strom abgegeben (Leistungen). Nachdem ich dir oben sagte, dass der gesamte Werteverzehr (KOSTEN) immer gleich dem gesamten Wert der abgegebenen Leistungen entsprechen muss und die empfangenen Leistungen weitergeschobene Kosten sind kannst du nun selber nachvollziehen das 134.000€ Kosten + 200 l empfangenes Wasser gleich den abgegebenen Leistungen entsprechen muss... Das heißt 134T€ + 200l Wasser = 3000 kWh Strom. Nun müssen die erbrachten bzw. verbrauchten Leistungen bewertet werden, den Kosten sind nichts anderes als bewerteter Verbrauch von Sachgütern, die Frage ist ja was Kostet uns 1 l Wasser und 1 kWh Strom...?! dafür werden dich Verrechnungssärtze q1,.... eingesetzt....
Wir sagen also 134T€ und 200l Wasser mal den Kosten je l Wasser (q2) = 3000kWh Strom mal den Kosten je kWh Strom (q1)
--> 134T + 200q2 = 3000q1
nun sollten dir auch die restlichen Formeln klar werden...
wir machen den ganzen ziehauf um verrechnungssätze zu erhalten...
P.S. das ganze heißt nicht Gleichsetzungsverfahren sondern Gleichungsverfahren, hoffe ich konnte helfen