ich bin beim schreiben meiner diplomarbeit auf eine interessante fragestellung gestoßen:
Nehmen wir an ich bin landwirt und produziere Pflanzen. Als solcher muss ich keine Gewerbesteuer zahlen und in meiner Inventur tauchen meine Pflanzen nicht mit den Herstellkosten auf (das ist tatsächlich so) sonder sie werden pro fläche bewertet.
Der einfachhalt halber nehmen wir an: - Von Vollkostenrechnung halte ich nichts da ich flexibel in meiner Preisgestaltung sein will. - mein Betrieb hat im Jahr fixkosten von 50.000€ - Von Vollkostenrechnung halte ich nichts !!!! ich werd ums Verrecken nicht meine Fixkosten auf das Produkt umlegen !!!!
In meinem ersten Jahr kaufe ich 10.000 Apfelbäume für 10 € und pflanze sie in meinen Acker Sonst passiert nichts
Ich hab also 100.000 Euro variable kosten die ich zur bewertung der unfertigen Leistungen (also meiner Bäume) veranschlage
GUV: Erlöse 0 € + Bestandsveränderung UL 100.000 € - Aufwendung für Rohstoffe 100.000€ - Fixkosten 50.000€ Ergibt einen Verlust von 50.000€
Blöde Sache aber abgehagt
Im nächsten Jahr bekomm ich ein Angebot für meinen kompletten Bestand über 16 € pro Baum
Jetzt rechne ich Erlöse 160.000€ - variable Kosten (UL) 100.000€ = Deckungsbeitrag 20.000€ - Fixe Kosten für dieses Jahr 50.000€ Ergibt einen gewinn von 10.000€
Damit bin ich m Prinzip zu frieden. Verkaufen ?
Die Problemdarstellung befasst sich hauptsächlich mit der Problematik, das fixkosten nicht in die Bewertung der UL einfliessen.
Bin über jede Diskussion und jeden Input zu dem Thema glücklich
das hier keine Frage der Voll- oder Deckungsbeitragsrechnung. Da es es sich um ein Einproduktunternehmen handelt, könnte man auch die Fixkosten bedenkenlos auf das Produkt umlegen. Die Entscheidungen und das Ergebnis wären die gleichen.
Nach Vollkostenrechnung betragen die vollen Stückkosten 15,- Euro. Der Angebotspreis liegt mit 16,- Euro dadrüber und man würde einen Stückgewinn von 1,- Euro realisieren. Auch der Vollkostenrechner würde das Angebot annehmen.
Das Problem ist, dass Du über die 2 Jahre hinweg insgesamt einen Verlust von 40.000 Euro hast, egal nach welchem Kostenverrechnungsprinzip und egal, ob Du in diesem Beispiel die Fixkosten mit in die Unternehmensleistung einrechnest.
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