Hallo Controllercommunity,
vielleicht kann mir jemand von euch bei folgender Problemstellung weiterhelfen.
Hierbei geht es um die Auftragskalkulation in einer Prozesskostenrechnung. Laut einigen Büchern hierzu, finde ich immer wieder folgendes Schema.
Kalkulation pro Auftrag
Materialeinzelkosten
+ Materialprozeßkostensatz
+ Materialgemeinkosten
usw.
Bei den Materialprozesskostensatz muss es sich doch aber um etwas handeln, dass mit der Auftragsbearbeitung in Verbindung steht und dadurch die Anzahl der Aufträge als Maßgröße hat. Genauer steht in einem der Bücher sogar zu dem Materialprozeßkostensatz "Wareneingang und -prüfung". Nur wird der Wareneingang nicht pro Auftrag durchgeführt sondern völlig unabhängig davon. Denn Maßgebend für den Prozess ist beispielsweise die Anzahl der Europoolpaletten die am Wareneingang eintreffen und bearbeitet werden müssen. Innerhalb der Verdichtung zu den Hauptprozessen fällt mir auch keine Idee ein wie man diese Maßgröße für den Teilprozess Wareneingang dahingehend verändern könnte, dass es passt.
Dazu mal ein Beispiel:
Hauptprozess Wareneingangsbearbeitung:
zugehörige Teilprozesse:
1. Datenerfassung im Rechnersystem
Maßgröße: Anzahl der Artikelpositionen = 200 Artikelpositionen
Teilprozesskostensatz = 4€ pro Durchführung
Kosten = 800 €
2. Qualitätsprüfung
Maßgröße: Anzahl der Europoolpaletten = 100
Teilprozesskostensatz = 2€ pro Durchführung
Kosten = 200€
Die 2 Positionen sind total unterschiedlich. Wenn jetzt 400 Aufträge innerhalb eines Zeitraumes passieren kann ich nach der Kalkulation nicht mehr sagen, dass ich pro Durchführung eines Auftrags 2€ für Qualitätsprüfung und 4€ für die Datenerfassung ansetze. Damit hätte ich 400* 2 = 800 € Kosten und 400*4 = 1600 € Kosten. Was mir nicht schlüssig erscheint. Genauso wenig kann ich die beiden Kostensätze addiere, da sie völlig unterschiedlich sind. Heißt also ich kann kein Hauptprozesskostensatz bilden der da "Wareneingang" heißt und 6€ beträgt ( Kostensatz 1 + Kostensatz 2) weil damit die gleichen Probleme entstehen.
Mir fällt dazu einfach keine schöne Lösung ein. Meine Ideen beschränken sich darauf anteilig etwas zuzurechnen oder diese Positionen als Materialgemeinkosten einfließen zu lassen. Meines Erachtens sind aber alle Kriterien einer Prozesskostenrechnung auf diese Prozesse zutreffend. Sie sind repetitiv, sie sind homogen, sie kommen aus dem Gemeinkostenbereich.Für eine Erleuchtung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Kyle
vielleicht kann mir jemand von euch bei folgender Problemstellung weiterhelfen.
Hierbei geht es um die Auftragskalkulation in einer Prozesskostenrechnung. Laut einigen Büchern hierzu, finde ich immer wieder folgendes Schema.
Kalkulation pro Auftrag
Materialeinzelkosten
+ Materialprozeßkostensatz
+ Materialgemeinkosten
usw.
Bei den Materialprozesskostensatz muss es sich doch aber um etwas handeln, dass mit der Auftragsbearbeitung in Verbindung steht und dadurch die Anzahl der Aufträge als Maßgröße hat. Genauer steht in einem der Bücher sogar zu dem Materialprozeßkostensatz "Wareneingang und -prüfung". Nur wird der Wareneingang nicht pro Auftrag durchgeführt sondern völlig unabhängig davon. Denn Maßgebend für den Prozess ist beispielsweise die Anzahl der Europoolpaletten die am Wareneingang eintreffen und bearbeitet werden müssen. Innerhalb der Verdichtung zu den Hauptprozessen fällt mir auch keine Idee ein wie man diese Maßgröße für den Teilprozess Wareneingang dahingehend verändern könnte, dass es passt.
Dazu mal ein Beispiel:
Hauptprozess Wareneingangsbearbeitung:
zugehörige Teilprozesse:
1. Datenerfassung im Rechnersystem
Maßgröße: Anzahl der Artikelpositionen = 200 Artikelpositionen
Teilprozesskostensatz = 4€ pro Durchführung
Kosten = 800 €
2. Qualitätsprüfung
Maßgröße: Anzahl der Europoolpaletten = 100
Teilprozesskostensatz = 2€ pro Durchführung
Kosten = 200€
Die 2 Positionen sind total unterschiedlich. Wenn jetzt 400 Aufträge innerhalb eines Zeitraumes passieren kann ich nach der Kalkulation nicht mehr sagen, dass ich pro Durchführung eines Auftrags 2€ für Qualitätsprüfung und 4€ für die Datenerfassung ansetze. Damit hätte ich 400* 2 = 800 € Kosten und 400*4 = 1600 € Kosten. Was mir nicht schlüssig erscheint. Genauso wenig kann ich die beiden Kostensätze addiere, da sie völlig unterschiedlich sind. Heißt also ich kann kein Hauptprozesskostensatz bilden der da "Wareneingang" heißt und 6€ beträgt ( Kostensatz 1 + Kostensatz 2) weil damit die gleichen Probleme entstehen.
Mir fällt dazu einfach keine schöne Lösung ein. Meine Ideen beschränken sich darauf anteilig etwas zuzurechnen oder diese Positionen als Materialgemeinkosten einfließen zu lassen. Meines Erachtens sind aber alle Kriterien einer Prozesskostenrechnung auf diese Prozesse zutreffend. Sie sind repetitiv, sie sind homogen, sie kommen aus dem Gemeinkostenbereich.Für eine Erleuchtung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Kyle