Kalkulatorische Afa auf Gebäude

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[ geschlossen ] Kalkulatorische Afa auf Gebäude
Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor dem Problem, dass wir ein Gebäude für 7,2 Mio. EUR gekauft haben, für das wir 10 Jahre lang monatlich 60 TEUR Tilgung bezahlen. Da ich nun diese Kosten in die Produktkalkulation der Waren in dieser Halle einfließen lassen soll, muss ich eine kalkulatorische Abschreibung bilden, da ich wohl kaum die 60 TEUR jeden Monat in die Produkte einkalkulieren kann. Wie berechne ich diese? 7,2 Mio. EUR / Nutzungsdauer? Aber welche Nutzungsdauer setze ich da am Besten an?

Viele Grüße
Hallo,

eine längere kalkulatorische Nutzungsdauer bringt wiederum Probleme in der Abstimmung zwischen Anlagenbuchhaltung und Kostenrechnung. Die Tilgung habt Ihr dann auch noch nicht zurückverdient.

Wenn schon eine neues Gebäude angeschafft wird, dann stehen doch Vorhaben über größere Kapazitäten wie Stückzahlen, Leistungsstunden etc. dahinter?
Hallo Markus,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Ja, Du hast Recht, ursprünglich wurde die Halle aufgrund von geplanten Kapazitätsausweitungen gebaut. Bedauerlicherweise hat sich die Situation geändert und die Produkte, die dort gelagert werden, tragen diese Tilgung nicht. Meine Überlegung ging zunächst auch dahin, dass wir die 60 TEUR im Monat über die Produktkalkulation wieder reinholen müssen. Aber nehmen wir mal an, dass ich dies so ansetze, dann hätten wir die Tilgung nach den 10 Jahren zurückverdient. (Vorausgesetzt wir tauschen die Produkte aus) In welcher Höhe müsste dann nach den 10 Jahren die kalkulatorische Afa angesetzt werden? Würdest Du gar keine mehr ansetzen, obwohl das Gebäude in der Anlagenbuchhaltung über mehrere Jahre abgeschrieben wird.

Viele Grüße

Denice
Rein theoretisch ist eine kalk. AfA in Höhe der Tilgung nicht richtig. Diese Tilgung stellt in der Fibu noch nicht mal Aufwand dar.
Kalkulatorisch müsste man die Nutzungsdauer des Gebäudes schätzen, einen Wiederverkaufswert berücksichtigen und die Differenz zwischen AK (WBK) und Wiederverkaufswert über die geschätzte Nutzungsdauer abschreiben. Warum nimmt man nicht kalkulatorisch die gleiche AfA wie bilaniell?

Setzt ihr auch kalk. Zinsen an?

Das Problem interessiert mich.
Hallo Denice,

da ist wieder das typische Spiel Plan/Ist...
Aber sonst würde das ja keinen Spaß machen!!

Ob man die kalkulatorische Afa nach Ablauf weiter ansetzt ist meiner Meinung nach indivduelle Ansichtssache. Klar ist, wenn die Afa wegfällt, werden Eure Produkte schlagartig günstiger. Aber Verkaufspreis aus der Kostenrechnung und Verkaufspreis am Markt sind eh zwei Paar Schuhe.
Ich würde die Afa nach Ablauf nicht mehr berücksichtigen.

Eine andere Idee wäre folgende:
Wieso lässt Du die Afa nicht aus der Kalkulation heraus und setzt diese in der Deckungsbeitragsrechnung als produktübergreifenden Kostenblock an (eigene Kostenstelle oder bei SAP echter Innenauftrag).
Mit einer Break-Even-Analyse ließe sich dann eine notwendige Verkaufsmenge ermitteln.

Bin mir auch nicht sicher ob das eine vernünftige Lösung wäre aber irgendwie müsst Ihr ja die Tilgung verdienen.

Gruß
Markus
Frilamo Deinen Ansatz finde ich auch nicht schlecht.

Mit der Tilgung sprechen wir hier von Auszahlungen.

Meinst Du man sollte dieses Problem zusätzlich über einen Liquiditätsplan diskutieren?
Hallo Markus,
so richtig verstehe ich Dein Problem nicht. Wie Du auf die Idee kommst, die Tilgung kalkulatorisch zu verarbeiten, ist mir ein Rätsel. Stell Dir vor, der Kaufpreis würde im Lauf eines Jahres getilgt! Würde man dann auch noch auf die Idee kommen, kalk. AfA in Höhe der Tilgung anzusetzen? Diese Tilgung hat mit der kalk. AfA nicht das geringste zu tun.

Ich mach mal ein Beispiel:
Kaufpreis: 7,2 Mio
geschätzte ND 30 Jahre
möglicher Veräußerungspreis nach 30 Jahren: 1,2 Mio
Kalk AfA: 6 Mio / 30 / 12 = 16.667 €/Monat

Die Zahlen sind natürlich alle aus der Luft gegriffen,aber schreib, wenn das ansonsten absoluter Schwachsinn ist.

Spannend finde ich die Frage, ob ihr auch kalk. Zinsen berücksichtigt und wenn ja, wie.

Viel Spass mit dem Problem, frilamo
Hey frilamo,

ich bin nicht der mit dem Problem, das ist DE ;-)

Die Tilgung hat tatsächlich nichts mit der kalk. Afa zu tun.
Es geht mit der monatlichen Tilgung eher um die Steuerung von Liquidität.

Aber Deinem Rechenbeispiel schließe ich mich an.

Mein Vorschlag ging dahin, was man machen könnte um die Kosten in der Kalkulation nicht zu sehr mit "Strukturkosten" zu belasten.

Gruß
Markus
Hallo Frilamo,

ich denke, Dein Ansatz ist gut (AK - Liquidationserlös)/Nutzungsdauer. Zumindest wird dann sichergestellt, dass nach den 30 Jahren (vorausgesetzt das Gebäude ist dann auch abbruchfällig) für das Gebäude ein entsprechender Ersatz beschafft werden kann. Jedoch wird der Bau eines gleichwertigen Gebäudes voraussichtlich in 30 Jahren teurer sein als heute. Daher spielen eigentlich auch auch hier die Wiederbeschaffungskosten eine Rolle. Für unsere LKWs setze ich bspw. die vor. Wiederbeschaffungskosten an. Das sollte man hier wahrscheinlich auch tun, denn der eigentliche Sinn der kalk. Afa ist ja, dass diese in die Absatzpreise mit einkalkuliert wird, so dass nach den Nutzungsjahren über die Erlöse genug Gewinn für die Neuanschaffung der LKWs oder des neuen Gebäudes zurückgeflossen ist. Kritisch ist diese Betrachtungsweise auf jeden Fall, wenn wie in meinem Fall, vorher keine Kostenrechnung existierte und das Geld für das Gebäude daher auch vorher nicht in die Verkaufspreise einkalkuliert wurden und somit keine "RÜCKLAGE" geschaffen wurde, das Gebäude jedoch trotzdem gebaut wurde auf der Basis einer Finanzierung. Das bedeutet, dass die aktuellen Gewinne zunächst die aktuelle Finanzierung tragen müssen, aber andererseits zusätzlich auch die Wiederbeschaffungskosten für in 30 Jahren!!!
Wie siehst Du das?

Wirklich schwierig finde ich auch die Bestimmung der Nutzungsdauer eines Gebäudes. Bei Fahrzeugen oder Maschinen ist es wesentlich einfacher. Hast Du dazu eine Idee?

Zu Deiner Frage, ob ich kalk. Zinsen ansetze. Da die KLR gerade im Aufbau ist, wird dies meine nächste Überlegung sein. Aber ich denke ich werde diesen Zinssatz in Höhe des Zinssatzes für langfristige Darlehen ansetzen.

Viele Grüße

Denice
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