Kalkulatorische Kosten

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Kalkulatorische Kosten
Hallo zusammen,

ich bin mal auf die folgende Aufgabe gestolpert:

Am 01.01.1999 hat Frau HECHT das Tiefkühlfischgeschäft "FRISCH VOM FISCHER GmbH" zu
einem Kaufpreis von 250.000 EURO übernommen. Im Kaufpreis enthalten ist nur das Recht
für den Gebrauch des Namens. Im Januar mussten zusätzlich Ladeneinrichtungen im Wert
von 150.000 EURO angeschafft und sofort bezahlt werden. Außerdem war die Anschaffung
eines Lieferwagens notwendig, der zu einem Preis von 90.000 EURO gekauft wurde. Dieser
wurde mit einem auch eingehaltenen Zahlungsziel von drei Monaten erworben und wird über
fünf Jahre linear abgeschrieben. Der Lieferwagen war damals ein echtes Schnäppchen und
würde sonst 120.000 EURO kosten.
Sowohl das Markenrecht als auch die Ladeneinrichtungen werden linear über vier Jahre abgeschrieben.
Für das Markenrecht musste am 01.01.1999 die Hälfte des Kaufpreises sofort bezahlt
werden. Die restlichen 50 % waren zum 30.06.1999 zu bezahlen. Dabei ist ein monatlicher
Zinssatz von 0,5 % ausgehandelt worden. Die Zinsen wurden jeweils am Ende des Monats
bar bezahlt.
Für die Finanzierung der Ladeneinrichtungen hat sich Frau HECHT 150.000 EURO zinslos bei
ihrem Freund geborgt. Der Freund von Frau HECHT arbeitete außerdem bis März 1999 ehrenamtlich
als Verkäufer mit. Nach der Trennung von Frau HECHT im März forderte er jedoch ab
April ein Gehalt in Höhe von 3.000 EURO pro Monat, welches auch bezahlt wurde und welches
ein anderer Verkäufer ebenfalls verlangen würde. Anfang Mai tilgt Frau HECHT auch den
zinslosen Kredit, den sie bei ihrem Freund aufgenommen hatte und den dieser nach der Trennung
zurückforderte.
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Die kaufmännischen Arbeiten macht Frau HECHT selber. Dafür nimmt sie sich pro Monat
2.000 EURO aus der Kasse. Ein Angestellter mit ihren Aufgaben würde das Doppelte kosten.
Im Januar 1999 kaufte Frau HECHT Fische im Wert von 10.000 EURO und bezahlte diese bar.
Im Januar konnte sie nur 80 % dieser Fische verkaufen. Im Februar mussten die übrigen Fische
der Januarlieferung aufgrund ihres seltsamen Geruches entsorgt werden. In den Folgemonaten
kaufte Frau HECHT entsprechend weniger.
Der Umsatz beträgt monatlich 30.000 EURO. 30 % des Umsatzes wird von Großkunden abgenommen
(d. h. Gaststättenbetriebe), die ein Zahlungsziel von zwei Monaten in Anspruch
nehmen. Der übrige Umsatz ist sofort zahlungswirksam. Der in allen Monaten gleich hohe
Stromverbrauch wird jeweils am Ende des Quartals in Höhe von 600 EURO bar bezahlt. Der
kalkulatorische Zinssatz beträgt 7,2 % pro Jahr.
Aufgabe:
Wie wirken sich die einzelnen Geschäftsvorgänge in den jeweiligen Monaten Januar bis
Juli des Jahres 1999 auf die entsprechenden Zielgrößen der Kosten- und Leistungsrechnung
aus?

So sieht eine Musterlösung aus:



Und ich habe dazu ein paar Fragen zu der Musterlösung:

1) Wieso nimmt man 4000 EUR als Unternehmerlohn? Ich würde 2000 nehmen, da die anderen 2000 Frau Hecht sich als normalen Lohn auszahlt.
2) Wieso betragen Personalkosten Freund nicht nur ab April, sondern auch vorher 3000?
3) Wie kommt man darauf, dass Kalkulatorischer Zinssatz 0,6% beträgt?

Und ich habe eine allgemeine Frage. Berechnet man kalkulatorische Zinsen immer nur monatlich oder manchmal auch irgendwie über über die ganze Nutzungsdauer betriebsnotwendiges Kapitals?

Danke euch schon mal
Hallo Marned,
Zitat
1) Wieso nimmt man 4000 EUR als Unternehmerlohn? Ich würde 2000 nehmen, da die anderen 2000 Frau Hecht sich als normalen Lohn auszahlt.
das ist kein "normaler Lohn". Im vorliegenden Fall werden Gehaltszahlungen nicht als Personalaufwand erfasst, vielmehr wird die Arbeitsleistung von Frau Hecht durch den Gewinn abgegolten. Sie tätigt also eine Entnahme.

Zitat
2) Wieso betragen Personalkosten Freund nicht nur ab April, sondern auch vorher 3000?
Weil sie als Opportunitätskosten kalkulatorisch angesetzt werden.

Zitat
3) Wie kommt man darauf, dass Kalkulatorischer Zinssatz 0,6% beträgt?
7,2 % p. a. entsprechen 0,6 % p. m.

Zitat
Und ich habe eine allgemeine Frage. Berechnet man kalkulatorische Zinsen immer nur monatlich oder manchmal auch irgendwie über über die ganze Nutzungsdauer betriebsnotwendiges Kapitals?
Im vorliegenden Fall werden alle Zahlen monatlich erfasst. Betrachtest Du ein ganzes Jahr oder eine längere Periode, dann erfasst Du auch die kalk. Zinsen für den entsprechenden Zeitraum.

LG
-Nausicaa
Bearbeitet: Nausicaa Phaeacian - 28.10.2013 08:24:11
VIELEN DANK!!!
Sorry, anscheinend fehlt mit das entsprechende Grundwissen, aber wie kommst du auf den Zinssatz von 7,2%?
Und zu Personalkosten Freund.... Meinst du, dass der Freund hier, solange er ihr Freund ist, auch als Geschäftsinhaber betrachtet wird? Der Sachverhalt macht aber die Betrachtungsweise nicht deutlich, oder? Frau Hecht entgeht ja kein Gewinn davon, dass ihr Freund für sie arbeitet und nicht für irgendjemanden sonst, ich würde sagen, dass sie eher kalkulatorisch gewinnt davon, da sie sonst jemanden bezahlen müsste.
Hallo Marned,
Zitat
Sorry, anscheinend fehlt mit das entsprechende Grundwissen, aber wie kommst du auf den Zinssatz von 7,2%?
Indem ich die Aufgabe lese:  ;)
"Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 7,2 % pro Jahr. "

Zum Freund: Solange er unentgeltlich für Frau Hecht arbeitet, entgeht ihm an anderer Stelle Einkommen. Dieses stellt Opportunitätskosten dar.

Nachdem er eingestellt wurde, verursachte er Aufwendungen, die in der Buchhaltung erfasst werden. Da das Zweckaufwand ist, können die Aufwendungen als Kosten übernommen werden. Vorher erfolgt keine Erfassung in der Buchhaltung, also setzt man sie als Zusatzkosten in der KLR an.

LG
-Nausicaa
Zitat
Nausicaa Phaeacian schreibt:
Hallo Marned,

Zitat
1) Wieso nimmt man 4000 EUR als Unternehmerlohn? Ich würde 2000 nehmen, da die anderen 2000 Frau Hecht sich als normalen Lohn auszahlt.

das ist kein "normaler Lohn". Im vorliegenden Fall werden Gehaltszahlungen nicht als Personalaufwand erfasst, vielmehr wird die Arbeitsleistung von Frau Hecht durch den Gewinn abgegolten. Sie tätigt also eine Entnahme.



ok, dann muss ich wohl alle Aufgaben zum Sachverhalt aufführen und entsprechend Lösungen:

a) Wie wirken sich die einzelnen Geschäftsvorgänge in den jeweiligen Monaten Januar bis
Juli des Jahres 1999 auf die entsprechenden Zielgrößen der Finanzrechnung aus?
b) Wie wirken sich die einzelnen Geschäftsvorgänge in den jeweiligen Monaten Januar bis
Juli des Jahres 1999 auf die entsprechenden Zielgrößen der Finanzierungsrechnung aus?
c) Wie wirken sich die einzelnen Geschäftsvorgänge in den jeweiligen Monaten Januar bis
Juli des Jahres 1999 auf die entsprechenden Zielgrößen der Finanzbuchhaltung aus?
d) Wie wirken sich die einzelnen Geschäftsvorgänge in den jeweiligen Monaten Januar bis
Juli des Jahres 1999 auf die entsprechenden Zielgrößen der Kosten- und Leistungsrechnung
aus?

Die Musterlösung der Aufgabe d ist bereits gepostet.
Die Aufgaben a und b sind für unsere Diskussion meines Erachtens irrelevant.
Die Musterlösung der Aufgabe c sieht dann wie folgt aus:



wie du siehst, werden die 2000 EUR doch als Personalaufwand erfasst. Also, ist das ein Denkfehler in der Aufgabe bzw. in der Lösung seitens des Verfassers?




Zitat
Nausicaa Phaeacian schreibt:
Hallo Marned,

Zitat
Sorry, anscheinend fehlt mit das entsprechende Grundwissen, aber wie kommst du auf den Zinssatz von 7,2%?

Indem ich die Aufgabe lese:    

"Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 7,2 % pro Jahr. "

oh... Ich bin blind :oops:


Zitat
Nausicaa Phaeacian schreibt:
Zum Freund: Solange er unentgeltlich für Frau Hecht arbeitet, entgeht ihm an anderer Stelle Einkommen. Dieses stellt Opportunitätskosten dar.



Aber Frau Hecht entgeht ja nichts, die ist ja Geschäftsinhaberin und führt Kostenrechnung aus Ihrer Sicht, oder?
Bearbeitet: Marned - 28.10.2013 21:56:26
Hallo Marned,

wenn Frau Hecht eine Ein-Frau-GmbH betreiben würde und sich selbst als Geschäftsführerin eingestellt hätte - was aus dem Sachverhalt nicht klar hervorgeht, aber plausibel wäre - dann würde sie sich ihr Geschäftsführergehalt nicht "aus der Kasse" nehmen.

Die Berechnung des kalk. Unternehmerlohns überzeugt mich ohnehin nicht, denn sie sollte das ansetzen, was ihr an anderer Stelle entgeht, und nicht das, was eine Angestellte verdienen würde.

Andererseits befinden wir uns im internen Rechnungswesen, da gibt es keine starren Regeln.

Im vorliegenden Fall wird der kalk. Unternehmerlohn als Anderskosten gesehen, 2.000 € aufwandsgleich plus 2.000 € als Zusatzkosten.

Zitat
Aber Frau Hecht entgeht ja nichts, die ist ja Geschäftsinhaberin und führt Kostenrechnung aus Ihrer Sicht, oder?
Man könnte argumentieren, dass der Freund als "ehrenamtlicher Verkäufer" - sehr schöne Formulierung übrigens - von Frau H. durchgeschleppt wird. Er arbeitet für sie, lebt mit ihr womöglich in einer "wilden Ehe" - Sodom und Gomorra inmitten toter Fische.

Letztendlich ist es die gleiche Problemstellung, die in vielen Familienbetrieben herrscht. Dort ist Selbstausbeutung an der Tagesordnung. Zum Beispiel beim Chinesen Deines Vertrauens: Dort gibt es mittags für 5,90 € ein all-you-can-eat-Angebot.

Die Oma sitzt in der Küche, schält den Reis, die Kinder sortieren die Pfandflaschen, Köche, Bedienungen ... würden alle nach Tarif entlohnt, dann wären die verlangten Preise nie und nimmer möglich.

Als Kostenrechnerin würde ich trotzdem Opportunitätskosten ansetzen, schließlich will man ja wissen, ob sich der Betrieb lohnt. Wenn Du Dir mal eine Ergebnistabelle anschaust, so erfolgt durch den Ansatz eines kalk. Unternehmenslohns ja nur eine Umbuchung vom Betriebsergebnis zum neutralen Ergebnis.

Und hier kommt der Freund von Frau Hecht ins Spiel: Würde man den als Freund nicht ansetzen, aber als Ex-Freund schon, dann würden die Kosten steigen. Kalkuliert man den Preis auf Basis der Kosten, so müsste der auch steigen. Der Kunde fragt dann Frau Hecht, warum die Fische teurer wurden. Frau Hecht verweist auf die Trennung von ihrem Freund. Was dem Kunden nicht zwingend einleuchten dürfte.  8)

LG
-Nausicaa
Zitat
Nausicaa Phaeacian schreibt:




Im vorliegenden Fall wird der kalk. Unternehmerlohn als Anderskosten gesehen, 2.000 € aufwandsgleich plus 2.000 € als Zusatzkosten.

Alles klar, ich dachte mir nur, dass kalkulatorischer Unternehmerlohn definitorisch nur als Zusatzkosten erfasst werden soll.


Zitat
Nausicaa Phaeacian schreibt:Letztendlich ist es die gleiche Problemstellung, die in vielen Familienbetrieben herrscht. Dort ist Selbstausbeutung an der Tagesordnung. Zum Beispiel beim Chinesen Deines Vertrauens: Dort gibt es mittags für 5,90 € ein all-you-can-eat-Angebot.



Die Oma sitzt in der Küche, schält den Reis, die Kinder sortieren die Pfandflaschen, Köche, Bedienungen ... würden alle nach Tarif entlohnt, dann wären die verlangten Preise nie und nimmer möglich.



Als Kostenrechnerin würde ich trotzdem Opportunitätskosten ansetzen, schließlich will man ja wissen, ob sich der Betrieb lohnt. Wenn Du Dir mal eine Ergebnistabelle anschaust, so erfolgt durch den Ansatz eines kalk. Unternehmenslohns ja nur eine Umbuchung vom Betriebsergebnis zum neutralen Ergebnis.



Und hier kommt der Freund von Frau Hecht ins Spiel: Würde man den als Freund nicht ansetzen, aber als Ex-Freund schon, dann würden die Kosten steigen. Kalkuliert man den Preis auf Basis der Kosten, so müsste der auch steigen. Der Kunde fragt dann Frau Hecht, warum die Fische teurer wurden. Frau Hecht verweist auf die Trennung von ihrem Freund. Was dem Kunden nicht zwingend einleuchten dürfte.    



das war der Punkt! Danke schön!
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