Liebe Forum-Teilnehmer, lieber Moderator
also die hier bezeichneten Kostenträger klingen meines Erachtens gar nicht nach Kostenträgern. Service klingt nach Kostenstelle und Kfz-Steuer nach Kostenart.
Als Kostenträger kann ich mir Fahrzeugarten (PKW oder LKW) oder Vertragsarten vorstellen.
Für den Betriebsabrechnungsbogen (bitte nicht kaufen, heute macht man sowas mit PC) nutzt man die innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Dabei sind zunächst die Mengenangaben maßgeblich, mit denen die Kostenstellen durch die Kostenträger in Anspruch genommen wurden. Bitte nicht die fifty-fifty-Methode nehmen und über den Daumen peilen, alles muss Hand und Fuß haben, sonst findet die Kostenrechnung keine Akzeptanz.
Mir klingt das so als wenn ersteinmal die Kategorisierung nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern erfolgen müsste. Das wäre der erste Schritt.
Gruß
Michael Hatje-Backhove
Zitat |
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Backhove schreibt: Die Kostenrechnung wird grob in Kostenartenrechnung (welche Kosten sind angefallen?), Kostenstellenrechnung (wo sind Kosten angefallen?) und Kostenträgerrechnung (wofür sind Kosten angefallen?) unterteilt. Ziel ist die finale Zuordnung von Kostenarten auf Kostenträger. Da diese Zuordnung direkt und verursachungsgerecht nicht immer möglich ist (Gemeinkosten), wird sich mit der Kostenstellenrechnung beholfen, wo die Gemeinkosten nach dem Ort ihrer Entstehung zugeordnet werden. Aber nicht alle Orte der Entstehung sind direkt auf einen Kostenträger abrechenbar und hierfür gibt es die innerbetriebliche Leistungsverrechnung: Kostenstellen wie Empfang, Werkstatt, Lager, Geschäftsleitung erbringen ihre Leistung statt direkt für Produkte eher an andere Kostenstellen; Diese sogenanten Hilfs- und Vorkostenstellen werden dann nach dem Maßstab ihrer Leistungserbringung (Werkstatt 300 von 1000 Stunden für die Reparatur von Fertigungsmaschinen) nach Inanspruchnahme an die Folgekostenstellen (idR Hauptkostenstellen) abgerechnet. Diese Abrechnung nennt man innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Ist die iLV vollständig, bleiben nur noch Haupkostenstellen (Material/Fertigung/Verwaltung/Vertrieb) übrig, die dann final an die Kostenträger abgerechnet werden. Die iLV unterscheidet Näherungsverfahren ( Anbauverfahren, Stufenleiterverfahren; veraltet) und exakte Verfahren (Gleichungsverfahren, Methode des unbeirrten Drauflosrechnens), die im EDV-Zeitalter üblich geworden sind. |