Hallo!
Ich schreibe meine Abschlußarbeit über die verschiedenen Möglichkeiten der Herstellkostenermittlung in einem Industrieunternehmen. Hierbei soll nur der Fertigungsprozess untersucht werden und der Verwaltungsbereich getrennt davon behandelt werden.
Es geht vor allem um die Kalkulation von zwei artverwandten Erzeugnissen bei der Herstellung unter den Prämissen einer Sortenfertigung.
das Problem:
Ich wollte gerne die Prozesskostenrechnung behandeln und stoße jetzt auf das Problem, dass die in 80% der Literatur für den Verwaltungsbereich angesiedelt ist. Jedoch gibt es auch Ausnahmen die dies für den Herstellprozess vorschlagen. Jetzt ist meine Frage, ob Löhne von Fertigungsmitarbeitern als fertigungsnahe Gemeinkosten anzusetzen sind, wenn diese an z.B. einer Maschine einen Beitrag zur Leistungserstellung leisten, jedoch dieser "Teilprozess" für das Produkt A 1x durchlaufen wird und für das Produkt B wiederum 2x durchlaufen wird.
Meiner Einschätzung nach sind diese Lohnkosten keine Fertigungseinzelkosten und direkt zurechenbar, da die Bearbeitungsdauer sich im Minutenbereich bewegt und nicht für jeden einzelnen Prozess eine nachweisbarkeit besteht durch zb Aufschreibungen oder ähnlichem. Weiterhin sind diese Lohnmitarbeiter fest angestellt und haben eine fixe Arbeitszeit mit Entlohnung.
Ich möchte darstellen wie sich die Herstellung von Produkt A und Produkt B kostenmäßig unterscheidet.
Mein Ansatz war es, dass Produkt A 2x Prozess X + 1 x Prozess Y durchläuft während Produkt B 3x Prozess X und 2x Prozess Y durchläuft.
Besteht da überhaupt eine Möglichkeit mit der Prozesskostenrechnung ranzugehen?
Es würde mir wirklich sehr helfen, da ich momentan ziemlich auf dem Schlauch stehe...
gruß
peter
Ich schreibe meine Abschlußarbeit über die verschiedenen Möglichkeiten der Herstellkostenermittlung in einem Industrieunternehmen. Hierbei soll nur der Fertigungsprozess untersucht werden und der Verwaltungsbereich getrennt davon behandelt werden.
Es geht vor allem um die Kalkulation von zwei artverwandten Erzeugnissen bei der Herstellung unter den Prämissen einer Sortenfertigung.
das Problem:
Ich wollte gerne die Prozesskostenrechnung behandeln und stoße jetzt auf das Problem, dass die in 80% der Literatur für den Verwaltungsbereich angesiedelt ist. Jedoch gibt es auch Ausnahmen die dies für den Herstellprozess vorschlagen. Jetzt ist meine Frage, ob Löhne von Fertigungsmitarbeitern als fertigungsnahe Gemeinkosten anzusetzen sind, wenn diese an z.B. einer Maschine einen Beitrag zur Leistungserstellung leisten, jedoch dieser "Teilprozess" für das Produkt A 1x durchlaufen wird und für das Produkt B wiederum 2x durchlaufen wird.
Meiner Einschätzung nach sind diese Lohnkosten keine Fertigungseinzelkosten und direkt zurechenbar, da die Bearbeitungsdauer sich im Minutenbereich bewegt und nicht für jeden einzelnen Prozess eine nachweisbarkeit besteht durch zb Aufschreibungen oder ähnlichem. Weiterhin sind diese Lohnmitarbeiter fest angestellt und haben eine fixe Arbeitszeit mit Entlohnung.
Ich möchte darstellen wie sich die Herstellung von Produkt A und Produkt B kostenmäßig unterscheidet.
Mein Ansatz war es, dass Produkt A 2x Prozess X + 1 x Prozess Y durchläuft während Produkt B 3x Prozess X und 2x Prozess Y durchläuft.
Besteht da überhaupt eine Möglichkeit mit der Prozesskostenrechnung ranzugehen?
Es würde mir wirklich sehr helfen, da ich momentan ziemlich auf dem Schlauch stehe...
gruß
peter