Overhead Absorption

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Overhead Absorption, Abweichung der Gemeinkostendeckung in GuV
Hallo zusammen,

da wir vor kurzem übernommen wurden, sollen nun ein paar Änderungen im Berichtswesen erfolgen. Ein Teil davon stellt die Overhead Absorption dar. Nach meinem Verständnis stellt das die Deckung der Fixkosten durch die Leistungserbringung dar. Mir ist klar, dass Abweichuungen dieser Absorption analysiert werden und ggf. Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Nicht klar ist mir allerdings warum diese Abweichung in die GuV einfließen soll. Im Prinzip soll auf Basis der produktiven Stunden multipliziert mit dem geplanten Stundensatz die Abweichung zur Deckung der Gemeinkosten abgebildet werden. Somit hätten wir die Kosten in der GuV und dazu die Abweichung zu über-/unterdeckten Gemeinkosten. Also würde die Abweichung der Overhead Absorption doch unnötigerweise das Ergebnis beeinflussen.

Kann mir hier jemand weiterhelfen und eine Erklärung geben? Vielen Dank
Hallo sander,

ich gehe eigentlich davon aus, dass die KLR ein interner Bestandteil ist und nichts in der GuV zu suchen hat.
Gemeinkostendeckung hin oder her, ist wichtig für die Budgetierung und Planung, Produktpalette etc.

Aber wichtig für die Guv? Sieht das hier jemand anders?

Kannst du noch mal das Gespräch suchen?

MfG
M.
Moin,

das seh ich wie Mjolnir.

@sander: Dein erster Absatz klingt für mich an die Ermittlung der Beschäftigungsabweichung, Fixkostenunterdeckung oder Leerkosten. Alles das gleiche.

Sowas belastet natürlich immer noch das Betriebsergebnis. Dabei befinden wir uns für mein Verständnis immer noch im Rechnungskreis 2 -> und nicht in der Fibu.
Bearbeitet: bedlam - 05.01.2012 09:28:45
Hallo sander,

ich stimme Mjolnir und bedlam zu.

Zitat
Somit hätten wir die Kosten in der GuV [...]
Wo sie aber nichts verloren haben.

LG
-Nausicaa
Hallo zusammen,

danke für die Kommentare.
Wie bedlam erläutert hat, geht es hier um die Beschäftigungsabweichung/Fixkostenunterdeckung. Diese soll in unser income statement einfließen. Das ist ja vereinfachend so aufgebaut:
 Umsatz
- Kosten
= Ergebnis

Nun muss die Abweichung der Overhead Absorption rein:
 Umsatz
- Kosten
- Abweichung Overhead Absorption
= Ergebnis

Wenn nun die Abweichung Null ist, verändert sich das Ergebnis nicht.  Bei Abweichungen ändert sich das Betriebsergebnis obwohl die Kosten gleich bleiben. Wenn aber die Auslastung des Unternehmens geringer wird und die Fixkosten nicht gedeckt werden, wird sich das doch eh auf den Umsatz auswirken und bei gleichen Fixkosten das Ergebnis verschlechtern. Daher meine Unklarheit bezüglich der Abbildung der Abweichungen. Wo ist hier mein Denkfehler?

VG
sander
Zitat
Bei Abweichungen ändert sich das Betriebsergebnis obwohl die Kosten gleich bleiben.

Würde ich nicht komplett zustimmen.
Wenn sich deine Auslastung verschlechtert, dann liegt das daran, dass Du weniger herstellst. Damit hast Du geringere varibable Kosten und geringere variabelisierte Fixkosten. Auf das Gehalt deiner Angestellten bleibst du natürlich sitzen, wenn Du sie nicht in Kurzarbeit schickst. Daher wird sich auch das Ergbnis verschelchtern, aber nicht 1:1.

Ich glaube aber, hier kommt was durcheinander.

Umsatz-Aufwände ist dein Gewinn/Verlust in der Fibu oder im Rechnungskreis 1

Wenn du Kosten und Beschäftigungsabweichung ins Spiel bringst, dann bist Du in der KLR.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann willst du in deinem Reporting die Beschäftigungsabweichung darstellen. Dieses Reporting hat aber die Inhalte der Fibu zur Grundlage?
Bearbeitet: bedlam - 05.01.2012 11:42:59
Guten Morgen,

ja, ich habe hier anscheinend Fibu und KLR durcheinander gemischt. Sorry. Es geht hier um Reporting im Rechnungskreis 2.

Es soll das Betriebsergebnis ermittelt werden und darin auch die Abweichungen enthalten sein. Die hatte ich bisher nicht dargestellt und mir erschließt sich auch nicht zu 100% der Grund. Vielleicht kann mir hier jemand noch mal eine Erklärung geben. Vielen Dank

Beste Grüße
sander
Hallo Sander,

dei Leerkosten sind ein Steuerungsinstrument für das Management. Sie bedeuten nichts anderes, als das die vorhanden Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Ist das ein absehbarer dauerhafter Zustand, müssen Kapazitäten abgebaut werden, oder Leistung muss akquiriert werden.

Im Idealfall brichst Du die Beschäftigungsabweichung bis auf die Kostenstelle runter, damit der Geschäftsführung erkennt, in welchem Bereich der Handlungsbedarf besteht.
Hallo Sander,
dieses Thema der "Overhead Absorption" bei Bestandsauf- bzw -abbau (FE + UE) beschäftigt uns auch gerade.
Die Amerikaner sind hier die treibenden Kräfte. Letztendlich geht es um die Fixkostenabsorbierung in den Beständen.
Was aber gemeint ist, läßt sich bei der Betrachtung des Umsatzkostenverfahrens am besten verstehen. Hier werden den Umsatzerlösen nur diejenigen Kosten gegenübergestellt, die für die tatsächlich verkauften Produkte angefallen sind.
D.h. bei einem Bestandsaufbau wird ein Teil der Fixkosten: Miete, indirekte Materialkosten, indirekte Lohnkosten usw. als Produktkosten im Bestand in der Bilanz gezeigt und aus den G+V-Positionen herausgerechnet. Die G+V und somit das Ergebnis ist um diesen Fixkostenteil entlastet = "Favorable Overhead Absorption". Umgekehrt - wird aus dem Bestand verkauft, erhöhen sich die Fixkosten um die entsprechenden Produktkostenbestandteile - auch um die Fixkosten = "Unfavorable Overhead Absorption". So erreicht man die Darstellung der Herstellkosten.

Das Ergebnis ist aber im Vergleich des Umsatzkostenverfahrens zum Gesamtkostenverfahren unbeeinflusst, d.h. den Effekt von Bestandsveränderungen auf das Ergebnis ist in beiden Fällen gleich. Es wird im Umsatzkostenverfahren nur transparenter.

Ich hoffe, die Erklärung trägt zu einem besseren Verständnis bei.

Gruss

aidualc
Hallo aidualc,

danke für die Erklärung. Ich denke, mit der Unterscheidung GKV-UKV ist das ganz gut erklärt.

Ist halt aber auch hier vor Ort schwierig den Leuten zu erklären  :denk:

Vielen Dank und beste Grüße
sander
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