Hallo zusammen,
dieses Forum ist echt klasse! Ich habe schon beim Durchsuchen der älteren Beiträge viele meiner Fragen ebantworten können. Leider stehe ich nun vor einem erneuten Problem:
Bei der Einführung der KST- und KTR Rechnung in unserem Unternehmen stoße ich nach und nach auf immer mehr Hindernisse und Tücken.
Mein aktuelles Problem:
Hier zunächst mein bisheriger Aufbau des BAB:
Primärkosten (Kostenstellenkosten)
+ Belastungen aus Umlagen
= Kosten gesamt nach ibL belastung
-Entlastungen aus Umlagen
-Entlastungen Rückmeldungen Mensch (aus BDE)
- Entlastungen Rückmeldungen Maschine (aus BDE)
= ÜBER- / UNTERDECKUNG
Meine Frage hierzu:
Nebenkostenstellen müssen ja auf Hauptkostenstellen umgelegt werden. Nun habe ich den Fall, dass meine Nebenkostenstelle zu 100% der Kostenstellenkosten umgelegt ist. Darunter wurde diese aber durch Entlastungsbuchungen der BDE entlastet. Diesen Betrag habe ich jetzt natürlich als Unterdeckung auf der KST stehen.
Ist mein Vorgehen so korrekt? Muss diese Unterdeckung stehen bleiben? Oder muss ich die KST Umlage erst nach Entlastung aus der BDE umlegen?
Ich hoffe mein Problem ist einigermaßen verständlich. Ich freue mich auf eure Beiträge!
LG Jule87
dieses Forum ist echt klasse! Ich habe schon beim Durchsuchen der älteren Beiträge viele meiner Fragen ebantworten können. Leider stehe ich nun vor einem erneuten Problem:
Bei der Einführung der KST- und KTR Rechnung in unserem Unternehmen stoße ich nach und nach auf immer mehr Hindernisse und Tücken.
Mein aktuelles Problem:
Hier zunächst mein bisheriger Aufbau des BAB:
Primärkosten (Kostenstellenkosten)
+ Belastungen aus Umlagen
= Kosten gesamt nach ibL belastung
-Entlastungen aus Umlagen
-Entlastungen Rückmeldungen Mensch (aus BDE)
- Entlastungen Rückmeldungen Maschine (aus BDE)
= ÜBER- / UNTERDECKUNG
Meine Frage hierzu:
Nebenkostenstellen müssen ja auf Hauptkostenstellen umgelegt werden. Nun habe ich den Fall, dass meine Nebenkostenstelle zu 100% der Kostenstellenkosten umgelegt ist. Darunter wurde diese aber durch Entlastungsbuchungen der BDE entlastet. Diesen Betrag habe ich jetzt natürlich als Unterdeckung auf der KST stehen.
Ist mein Vorgehen so korrekt? Muss diese Unterdeckung stehen bleiben? Oder muss ich die KST Umlage erst nach Entlastung aus der BDE umlegen?
Ich hoffe mein Problem ist einigermaßen verständlich. Ich freue mich auf eure Beiträge!
LG Jule87