Verluste aus Abgang von WG als Kostenposition in BWA

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[ geschlossen ] Verluste aus Abgang von WG als Kostenposition in BWA
Moin moin,

bin zum ersten mal in diesem Forum und hoffe auf Hilfe.
Im Moment streite ich mit einem Mitarbeiter darüber, ob die aus Vermögensabgängen enstehenden Verlusten (bei Abgang vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) als Kosteninformation das Betriebsergebnis beeinflussen müssen oder ob hier eine Abgrenzung/ Neutralisierung zu erfolgen hat (dies ist meine Meinung)?

Begründung: Eine betriebsergebnisbeeinflussende Kostensituation liegt hier nicht vor, weil der Restbuchwert (RBW) zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Wirtschaftsgutes (WG) ein vorweggenommenes (kalk.)-Abschreibungsvolumen darstellt aber eben keine Abschreibung und damit Kosten i.S.d. Betriebsergebnis (BE), da hier die kostennotwendige Periodisierung fehlt, nämlich die auf Grund des Werteverzehres zu berücksichtigende kalk. Abschreibung je Periode (Monat/Jahr/Leistung...), also des wirkliche Gebrauchs. Da hier aber nicht Werteverzehr i.R. der Erreichung des eigentlichen Betriebszweckes (gebrauch von WG zur Leistungserstellung) unseres Unternehmens stattfindet sondern ein Verlust aus Vermögensabgang, ist dies nicht kostenrelevant für das BE.

Ein weiterer Hinweis i.d.S. ist für mich die sich in der GuV ergebene Ausweissituation von Erträgen aus Abgang von WG/ sonstige betriebliche Erträge.

Diese werden eben nicht in den Umsatzerlösen ausgewiesen sondern in den s.b.E.! Diese werden aber gerade im Rahmen de Erfolgssplittung nicht unter den Umsätzen ausgewiesen.

Letzter Hinweis ist die Tatsache, dass der Ertrag aus Veräußerung eben keine Leistung im kostenrechnerischen Sinne darstellt. Grund hierfür sind im Umkehrschluss die o.g. Argumente!

Vielen Dank im Voraus für mgl. Antworten
Hallo,

und wie ist die Begründung von deinen Gegeüber? Warum ist er der Meinung, dass es ins Betriebsergebnis gehört? Im Moment hast m. E. nur deine Sicht dargestellt, die durch logisch klingt, mich würde aber auhc interessieren wie das dein Kollege sieht, um dann eine Diskussion über für und wider des jeweiligen Ansatzes zu diskutieren.

Gruß Reaper
Moin moin,

erst einmal danke für die Reaktion auf meine Frage.

Mein Kollege begründet seine Ansicht wie folgt:
Bisher wurden diese Verluste immer "so" gebucht.
Und, das WG muss ausgewechselt werden, weil es die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft zur Erreichung des Betriebszieles nicht mehr gewährleistet und somit sind die entsehenden Aufwendungen (Verlust) im Zusammenhang mit der Erreichung des Betriebszieles zu sehen und somit Kosten i.S.d. dem BE.

Ich gebe zu das diese Argumentation etwas hat, aber sie hat meiner  Meinung nach einen entscheidenen Fehler:
Die entstehenden Verluste sind wie bereits erwähnt nich periodisiert und inanspruchnahmegerecht bewertet (was aber notwendig ist um überhaupt einen Kostencharakter festzustellen) und die durch die Ersatzinvestition dann entstehenden kalk. Abschreibungen würden die aus diesem WG erzeugt Leistung für eine bestimmte Bewertungsperiode deutlich höher kostenbelasten, was aber dem eigentlichen Verzehr des WG durch Gebrauch ja nicht entspricht.

Gruß togi
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