Verrechnungspreise im inländischen Unternehmensverbund

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Verrechnungspreise im inländischen Unternehmensverbund
Schönen guten Tag zusammen,

innerhalb der nächsten Monate werden wir eine Firmenumstrukturierung durchführen, und dementsprechend inländische Unternehmenstöchter gebildet (u.a. eine Vertriebsgesellsschaft).

Wir müssen uns jetzt ganz kurzfristig Gedanken über eine Verrechnungspreismethodik machen. Im Netz finde ich auch nur Anhaltspunkte bzgl. Dokumentationspflichten bei ausländischen Transaktionen - aus Steuergründen halt.

Gibt es auch irgendwelche Dokumentationspflichten über Verrechnungspreise bei inländisch verbundenen Unternehmen ??? Ist man da total frei oder pocht das Finanzamt auf irgendwelche Grundsätze ??

Jemand Erfahrung mit Verrechnungspreise bei inländischen Töchterfirmen oder sogar schon mal nen Betriebsprüfer gehabt, der da was wissen wollte ?

Bin da über jede Anregung dankbar...

Gruß
Hallo,

hm ... gute Frage! Spontan würde ich auch denken, dass es im inland keine Regelungen für Verrechnungspreise gibt. Bin mir da jedoch nicht wirklich sicher.  Jedenfalls würde ein Gewinnanteil bestenfalls von einem Unternehmen in das andere verschoben werden. Da es Tochtergesellschaften sind, würde sich letztlich bei der Konzernmutter nichts ändern.

Wie wollt ihr denn die Verrechnungspreise ansetzen: Marktpreis, Vollkosten, Grenzkosten?

Gruß, Buchi
Hallo,

ich stimme "Buchi" zu.

Die international anerkannten OECD-Richtlinien (siehe OECD!) haben nur grenzüberschreitende konzerninterne Verrechnungen zum Thema (==> "Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations").

National ist mir da auch nichts bekannt.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo zusammen,

danke für diese ersten Informationen. Hört sich aber schon mal so an, als ob es hier nun wirklich keine Restriktionen gibt, bzw. die Prüfer nicht auf Dokumentationspflichten pochen werden.

Wir wissen noch nicht, was für Verrechnungspreise wir an die Vertriebstochter machen werden, es wird aber wohl so, daß wir der Tochter angemessenen Gewinn zusprechen, der Rest aber dann bei der Mutter bleibt. Ob das dann mit einer "Rückwärtsrechnung" oder einer Zuschlagskalkulation geschieht, kann man jetzt noch nichts sagen.

Sollte nochjemand nützliche Tipps oder Hinweise haben, immer her damit  :)

Gruß
Argail
Grundsätzlich ist es richtig, dass die deutsche Finz.-verw. auf §90 (3) AO i.V.m §1 AStG abhebt, d.h. es liegt unter bestimmten Voraussetzungen eine Dokumentationspflicht für grenzüberschreitende Transaktionen vor. Die OECD-RL ist KEINE Rechtsgrundlage sondern nur eine Richtlinie für deutsche Betriebsprüfer.
Innerhalb Deutschlands ist der Fremdvergleichsgrundsatz grds. auch zu beachten - allerdings nicht als Verrechnungspreisdoku zu dokumentieren. Hier in D kann max. eine verdeckt Gewinnausschüttung oder eine verdeckte EInlage vorliegen, wenn nicht marküblich innerhalb eines Konzerns verkauft/gekauft wird (s. § 8 KStG <= gilt für Körperschaften, wie GmbHs oder AGs).
Fazit: Keine Dokupflicht für innerdeutsche Transaktionen aber auf VGA / VE achten.

Bei Distributionsgesellschaften greift in der Regel das Resale Minus Verfahren...

Beste Grüße,
Skrutch
Hallo,
wie transportiert man die Verrechnungspreise in der Praxis zu den jeweiligen Gesellschaften um diese entsprechend der Unternehmensstrategie zu lenken und dem Fiskus gerecht zu werden?

Beispielsweise wenn die Lieferdivision seine Waren nahe zu Grenzkosten weiter reicht. Dann macht die Lieferdivision kein gutes Geschäft.
Im Konzernabschluss wird zwar alles zusammen betrachtet, aber der Einzelabschluss ist für die Steuerbemessung und Gewinnausschüttung heran zu ziehen.
Heißt das nun das man eigentlich immer ein 2-Kreis-System aufbauen müsste wo einerseits steuerliche VP und andererseits betriebswirtschaftliche VP angelegt werden sollten?

mfg
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