Hallo,
wenn ich jetzt von der GUV die ja gesetzlich vorgeschrieben ist in die Kostenrechnung überleite (Betriebsüberleitung).
Die GUV enthält ja alle Aufwände und Erträge. Auch die neutralen Aufwände und Erträge.
In der Kostenrechnung interessieren mich ja dann neben den Grundkosten ZUSÄTZLICH die kalkulatorischen Kosten. Und was ist jetzt mit den neutralen Aufwänden? Ziehe ich die dann ab? Also damit ich in der Kostenrechnung arbeiten kann. Weil Sie interessieren mich ja eigtl. nicht mehr? Also im Hinblick auf die Abgrenzungsrechnung.
Und was ist das Ergebnis der Abgrenzungsrechnung? Was habe ich dann, einen viel realistischeren Gewinn meines Unternehmens?
Danke und Gruß
Amadeus
wenn ich jetzt von der GUV die ja gesetzlich vorgeschrieben ist in die Kostenrechnung überleite (Betriebsüberleitung).
Die GUV enthält ja alle Aufwände und Erträge. Auch die neutralen Aufwände und Erträge.
In der Kostenrechnung interessieren mich ja dann neben den Grundkosten ZUSÄTZLICH die kalkulatorischen Kosten. Und was ist jetzt mit den neutralen Aufwänden? Ziehe ich die dann ab? Also damit ich in der Kostenrechnung arbeiten kann. Weil Sie interessieren mich ja eigtl. nicht mehr? Also im Hinblick auf die Abgrenzungsrechnung.
Und was ist das Ergebnis der Abgrenzungsrechnung? Was habe ich dann, einen viel realistischeren Gewinn meines Unternehmens?
Danke und Gruß
Amadeus