Verständnisfrage von der GUV zur Kostenrechnung --> Betriebsüberleitung

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Verständnisfrage von der GUV zur Kostenrechnung --> Betriebsüberleitung
Hallo,

wenn ich jetzt von der GUV die ja gesetzlich vorgeschrieben ist in die Kostenrechnung überleite (Betriebsüberleitung).

Die GUV enthält ja alle Aufwände und Erträge. Auch die neutralen Aufwände und Erträge.

In der Kostenrechnung interessieren mich ja dann neben den Grundkosten ZUSÄTZLICH die kalkulatorischen Kosten. Und was ist jetzt mit den neutralen Aufwänden? Ziehe ich die dann ab? Also damit ich in der Kostenrechnung arbeiten kann. Weil Sie interessieren mich ja eigtl. nicht mehr? Also im Hinblick auf die Abgrenzungsrechnung.

Und was ist das Ergebnis der Abgrenzungsrechnung? Was habe ich dann, einen viel realistischeren Gewinn meines Unternehmens?

Danke und Gruß
Amadeus
Hallo Amadeus,

Die neutralen Aufwendungen oder Erträge gehören nicht zur Kostenrechnung. In der Praxis werdrn solche Vorfälle z.B. nicht per Kostenstelle erfasst.
Die Kostenrechnung bildet quasi nur das operative Geschäft ab und gibt Auskunft darüber, ob die die Bemühungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erfolgreich sind. Daher Haft du Unterschiede zwischen dem Ergebnis der GuV und in der Kostenrechnung. Die Posten in der Abgrenzung sind in der Regel Aufwendungen und sind somit sowohl in der GuV und in der Kostenrechnung berücksichtigt. Erstellst du zusätzlich Monats oder Quartalsbilanzen, sind die Abgrenzungen in der Bilanz auszuweisen, so lange der Abgrenzungszeitraum noch nicht vorbei ist.
ok danke und noch eine weitere Verständnisfrage...die kalkulatorischen Kosten, also z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn haben im Gesamtkostenverfahren oder im Umsatzkostenverfahren nichts verloren, richtig?

Vielen Dank!

Beste Grüße
Amadeus
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