Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Unser Unternehmen baut gerade ein Controlling auf.
Ich habe nun einen ziemlichen Batzen von Versand-/ Fracht-/ Warenabgabekosten über den BAB zu verteilen.
Ein Teil der Kosten bezieht sich auf die Lieferung "frei Haus" ein Teil auf "ab Werk". Alleine diese Kosten zu trennen wird auf Grund der bisherigen Strukturen sehr schwer.
Die Kosten sind teilweise Aufträgen zuordbar, teilweise nicht. Im Betriebsabrechnungsbogen führen wir die Hilfskostenstelle "Logistik".
Unser Betriebsleiter möchte am liebsten die Kosten komplett rausschmeißen, die für Aufträge "ab Werk" laufen, da diese Kosten nicht in die Produktkalkulation einfließen, sondern erst NACH Ermittlung des Rechnungspreises 1:1 vom Kunden bezahlt werden. Ich zermürbe mir gerade meinen Kopf ob das so richtig sein kann.
Richtig ist ja: wenn ich die Kosten über die Gemeinkosten mit reinkalkuliere, habe ich sie am Ende doppelt drin (über den Zuschlagssatz und dann nochmal durch die zusätzliche Erhebung der Versandkosten laut Postkatalog.)
Aber kann ich diese Kosten wirklich komplett weglassen?
Dann habe ich noch die "frei Haus" Aufträge. Hier wird die Ware frei Haus geliefert, wir als Unternehmen übernehmen also die Kosten für die Fracht etc.
Diese Kosten möchte der Betriebsleiter gern über die Kalkulation ansetzen, da diese Kosten ja auch tatsächlich ins Produkt kalkuliert werden. Die Frage ist: sollen diese Gemeinkosten in die Logistik oder lieber in den Vertrieb? Auch hier gibt es Kosten die man direkt Aufträgen zuordnen kann und Kosten bei denen das nicht geht.
Habe auch überlegt diese Kosten als Sondereinzelkosten zu erfassen. Ist aber vielleicht nicht so ratsam, da ich die Kosten nicht immer genau den Aufträgen zuordnen kann.
Zusammenfassend:
1. Soll ich die Kosten für die Warenabgabe wirklich in "frei Haus" und "ab Werk" aufteilen und den Kostenblock "ab Werk" aus dem BAB rauslassen, da dieser nicht in die Produkte kalkuliert wird sondern am Ende direkt in Höhe der Versandkosten beim Kunden erhoben wird.
2. Wo und wie sollen die "frei Haus" Aufträge erfasst werden?
Hoffe jemand hat eine Idee oder einen Ratschlag aus der gängigen Praxis.
LG neubi
ich habe folgendes Problem.
Unser Unternehmen baut gerade ein Controlling auf.
Ich habe nun einen ziemlichen Batzen von Versand-/ Fracht-/ Warenabgabekosten über den BAB zu verteilen.
Ein Teil der Kosten bezieht sich auf die Lieferung "frei Haus" ein Teil auf "ab Werk". Alleine diese Kosten zu trennen wird auf Grund der bisherigen Strukturen sehr schwer.
Die Kosten sind teilweise Aufträgen zuordbar, teilweise nicht. Im Betriebsabrechnungsbogen führen wir die Hilfskostenstelle "Logistik".
Unser Betriebsleiter möchte am liebsten die Kosten komplett rausschmeißen, die für Aufträge "ab Werk" laufen, da diese Kosten nicht in die Produktkalkulation einfließen, sondern erst NACH Ermittlung des Rechnungspreises 1:1 vom Kunden bezahlt werden. Ich zermürbe mir gerade meinen Kopf ob das so richtig sein kann.
Richtig ist ja: wenn ich die Kosten über die Gemeinkosten mit reinkalkuliere, habe ich sie am Ende doppelt drin (über den Zuschlagssatz und dann nochmal durch die zusätzliche Erhebung der Versandkosten laut Postkatalog.)
Aber kann ich diese Kosten wirklich komplett weglassen?
Dann habe ich noch die "frei Haus" Aufträge. Hier wird die Ware frei Haus geliefert, wir als Unternehmen übernehmen also die Kosten für die Fracht etc.
Diese Kosten möchte der Betriebsleiter gern über die Kalkulation ansetzen, da diese Kosten ja auch tatsächlich ins Produkt kalkuliert werden. Die Frage ist: sollen diese Gemeinkosten in die Logistik oder lieber in den Vertrieb? Auch hier gibt es Kosten die man direkt Aufträgen zuordnen kann und Kosten bei denen das nicht geht.
Habe auch überlegt diese Kosten als Sondereinzelkosten zu erfassen. Ist aber vielleicht nicht so ratsam, da ich die Kosten nicht immer genau den Aufträgen zuordnen kann.
Zusammenfassend:
1. Soll ich die Kosten für die Warenabgabe wirklich in "frei Haus" und "ab Werk" aufteilen und den Kostenblock "ab Werk" aus dem BAB rauslassen, da dieser nicht in die Produkte kalkuliert wird sondern am Ende direkt in Höhe der Versandkosten beim Kunden erhoben wird.
2. Wo und wie sollen die "frei Haus" Aufträge erfasst werden?
Hoffe jemand hat eine Idee oder einen Ratschlag aus der gängigen Praxis.
LG neubi
Bearbeitet:
neubi22 - 24.02.2016 12:00:33