Vollkosten-oder Teilkostenrechnung

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Vollkosten-oder Teilkostenrechnung
Hallo liebe CP Mitglieder,

was meint ihr, ist man besser aufgestellt, wenn man die Vollkostenrechnung
verwendet oder Teilkostenrechnung?

Unterschiedlich ist ja, dass man bei der TKR die Kosten
in fix und variabel aufteilt und bei der VKR nicht. Stimmt das?
Im Prinzip ist es doch besser, wenn man die TKR anwendet, da man Kosten beschäftigungsschwankend
beurteilen kann.

In der TKR werden dem Kostenträger ja auch alle Kosten, die er verursacht
zugeschrieben? Einzelkosten (idR variabel) können dem KTR direkt zugeordnet werden
und die Gemeinkosten per Schlüsselung über die KST Erfassung auch dem KTR.

In der Literatur ließt man oft, dass in der TKR nur für Variablen Kosten
berücksichtigt werden, das stimmt doch aber nicht??

Bin ziemlich verwirrt. Was denkt ihr?
Hallo,
das ist eine Frage, was du wofür berechnen willst. Ich zitiere mal aus einem Beitrag, hier im Portal:
Zitat
Die Vollkostenrechnung erhebt einen festen Fixkostenanteil, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die stückbezogene Betrachtung der Kosten einer beliebigen Ausbringungsmenge zeigt jedoch, dass eine Fixkostendegression, d.h. ein Abnehmen der fixen Kosten bei steigender Menge, zu beobachten ist. Dieser Sachverhalt soll in der Teilkostenrechnung Berücksichtigung finden.
Den ganzen Beitrag zum Nachlesen findest du hier:
http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kostenrechnung/Teilkostenrechnung.html
Gruß
Calc
Hallo Calc,

ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit einem Unternehmen, die die kulturellen Veranstaltungen und Messen durchführen bzw. Ihre Räumlichkeiten
hierfür an z.B. Sänger für Konzerte vermieten. Dabei wurde mirberichtet, dass die TKR Anwendung findet, sie aber gern mit der VKR arbeiten wollen.

Meiner Meinung nach wäre hierfür doch die TKR vorteilhafter. Einige Kostenfaktoren wie z.B. Strom, Wasser, Techniker etc fallen ja nur an, wenn diese Räumlichkeiten auch gemietet werden. Daher sehr beschäftigungsschwankend?
In der VKR würde ja sonst jeder KTR aller anfallenden Kosten tragen, egal ob dieser genutzt wird oder nicht?

In der VKR werden sämtliche Kosten dem KTR zugeordnet, egal ob dieser Kosten verursacht hat oder nicht und ist meiner Meinung weniger verursachungsgerecht?
Was soll denn mit der Kostenrechnung für ein Ziel verfolgt werden? Geht es um die Ermittlung von Preisen?
Ja, es geht hauptsächlich um die Vor- Zwischen - und Nachkalkulation.

Die Unternehmnung möchte gern Ihre Kostenrechnung speziell Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ausbauen.
Zitat
Dabei wurde mirberichtet, dass die TKR Anwendung findet, sie aber gern mit der VKR arbeiten wollen.

Hört sich für mich an, als ob das Unternehmen eben auch die Aufwendungen berücksichtigen möchte, die unabhängig von Veranstaltungen anfallen. Man denke an Reparaturen, Grundsteuer, Buchhaltung, Geschäftsführung, Firmenwagen, etc.

Mag ja sein, dass Kostenträgern es bei einer VKR Kosten zugerechnet werden, die diese nicht verursacht haben. Aber genau deshalb heißt es imo Kostenträger. Weil sie die Kosten, die insgesamt entstanden sind, mittragen müssen.
Hallo,

demnach würdet ihr für diese Problematik eine Vollkostenrechnung wählen? Wie soll dann aber die Preisermittlung funktionieren?

Wie teuer soll demnach eine Eintrittskarte sein? Eigentlich benötigt man doch dazu eine DB Rechnung? Und wenn man die Vollkostenrechnung wählt,
kann man doch die DB nicht berechnen? (Spaltung fixer und variabler Kosten Voraussetzung für DB und dieses Verfahren gehört doch dann zur Teilkostenrechnung?!)  :denk:  :denk:
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