Hallo,
der BAB dient ja zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge, was in der Zuschlagskalkulation bis zu der Ermittlung der Selbstkosten führt. Also oberhalb des Jahresüberschusses.
Hierzu werden die betrieblichen Gemeinkosten abgetragen.
Meine Frage ist, was ist mit den Gewerbesteuer und den Körperschaftssteuern ? Sind diese zu berücksichtigen ? Und wenn ja warum ? und wie ?
Ich bin davon ausgegangen das Ertragssteuern nicht in den BAB gehören, habe aber jetzt auch schon anderes gehört und frage deshalb hier nach.
Vielen Dank für Eurer Antwort !
der BAB dient ja zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge, was in der Zuschlagskalkulation bis zu der Ermittlung der Selbstkosten führt. Also oberhalb des Jahresüberschusses.
Hierzu werden die betrieblichen Gemeinkosten abgetragen.
Meine Frage ist, was ist mit den Gewerbesteuer und den Körperschaftssteuern ? Sind diese zu berücksichtigen ? Und wenn ja warum ? und wie ?
Ich bin davon ausgegangen das Ertragssteuern nicht in den BAB gehören, habe aber jetzt auch schon anderes gehört und frage deshalb hier nach.
Vielen Dank für Eurer Antwort !
