Mit welchem Schlüssel sollten das Zinsergebnis oder auch Steuern auf die Endkst. umgelegt werden?
08.03.2010 19:57:03
Mit welchem Schlüssel sollten das Zinsergebnis oder auch Steuern auf die Endkst. umgelegt werden?
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09.03.2010 08:57:42
Hi,
das ist wie so häufig unternehmensabhängig.... Umlagen u. Schlüssel sind per se schon ungenau bzw. Erleichterungshilfen, von daher kann gewählt werden was der Realität am ehesten entspricht. Ich kenne Firmen die sämtliche Umlagen pauschal nach Mitarbeiter weiterverrechnen. Bei uns wird da nach Mitarbeiter bzw. m² unterschieden. Bei Steuern kommt es auf die Steuer an...Grundsteuer würde ich nach m² verrechnen etc. Das Zinsergebnis würde ich soweit es geht den Kostenstellen zuordnen die dafür verantwortlich sind ![]() Gruß |
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09.03.2010 09:33:52
Hallo,
müssen den die Zinsen zwangsläufig auf die Kostenstellen??? Das kann doch auch in der Ergebnisrechnung abgebildet werden. Die Schwierigkeit besteht doch in der richtigen Zuordnung. Als Beispiel die von Veldrin aufgeführte Grundsteuer. Wenn du eine Kostenstelle Wareneingang/-ausgang damit belegst, wird diese, verhältnismäßig billige Kostenstelle (weil billige Arbeitskraft), nur unnötig teurer gemacht. Ich unterstelle hier naturgemäß eine großere Grundfläche im WE/WA. |
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10.03.2010 18:45:22
Steuern etc. |
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