Hallo Forum,
ich bin Steuerfachangestellter und habe eine freie Mitarbeit in einer Unternehmensberatung (kein Steuerberater vor Ort) als Existenzgründungsberater angeboten bekommen. Nun meine Frage bzw. Sorge: ab wann oder wie kollidiere ich mit dem Steuerberatungsgesetz wenn ich Gründern zu den Grundlagen der Finanz- und Lohnbuchhaltung berate. Wo sind da die Grenzen. Das Steuerberatungsgesetz spricht lediglich von Hilfeleistungen in Steuersachen, um Steuersachen bzw. Gestaltungsspielräume bei der Besteuerung würde es bei mir aber gar nicht gehen, sondern darum wie man eine Buchführung und die kaufmännischen Abläufe des Betriebes nach der Gründung organisiert, Belege sammeln, Rechnungen schreiben, Pendelordner für Stb. zusammenstellen, Kassenbuch, , Mahnwesen, SW Auswahl, Minijob oder Gleitzone usw.
Danke für jede Antwort
Hoimar
ich bin Steuerfachangestellter und habe eine freie Mitarbeit in einer Unternehmensberatung (kein Steuerberater vor Ort) als Existenzgründungsberater angeboten bekommen. Nun meine Frage bzw. Sorge: ab wann oder wie kollidiere ich mit dem Steuerberatungsgesetz wenn ich Gründern zu den Grundlagen der Finanz- und Lohnbuchhaltung berate. Wo sind da die Grenzen. Das Steuerberatungsgesetz spricht lediglich von Hilfeleistungen in Steuersachen, um Steuersachen bzw. Gestaltungsspielräume bei der Besteuerung würde es bei mir aber gar nicht gehen, sondern darum wie man eine Buchführung und die kaufmännischen Abläufe des Betriebes nach der Gründung organisiert, Belege sammeln, Rechnungen schreiben, Pendelordner für Stb. zusammenstellen, Kassenbuch, , Mahnwesen, SW Auswahl, Minijob oder Gleitzone usw.
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Hoimar














