Buchhaltung freiberuflich

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Buchhaltung freiberuflich
Hallo Ihr Lieben,

ein Bekannter hat mich gefragt, ob ich vielleicht nebenbei seine Buchhaltung machen könnte. Also nur die laufenden Buchungen und die Jahresabschlussbuchungen. Den Abschluss macht er selber und die Erklärungen natürlich auch. Die Unterlagen sind chaotisch und einige Geschäftsvorfälle suspekt.

Kann mir jemand sagen, in wie weit ich mich damit in die Haftung begebe? Arbeite ich dann immer noch weisungsgebunden? Er will mich dafür in der Zeit auf 400,- €-Basis einstellen. Geht das eigentlich klar, wenn ich noch ne versicherungpflichtige Stelle habe.

Gibt es dazu irgendwelche Gesetzesgrundlagen, was die Haftung einer Buchhaltungskraft anbelangt?

Ich hoffe auf euren Rat und danke euch schon mal recht herzlich!!!

LG
die Ponschie
Hallo,

Haftung: also als selbständiger Buchhalter haftest Du natürlich voll für evtl. Schäden, die im Rahmen einer evtl. fehlerhaften Buchführung entstehen. Beispiel: Du vergißt einige Aufwands-Buchungen (obwohl Dir Belege vorlagen) , so dass der Gewinn zu hoch ausgewiesen wird. Du würdest für die evtl. nicht mehr erstattungsfähige Steuerüberzahlung haften.

Du haftest jedoch nicht für die Geschäftsvorfälle inhaltlich. Sollst Du z.B. eine Ansparabschreibung buchen, die später nicht anerkannt wird, fällt das m.E. nicht in den Haftungsbereich des selbst. Buchhalters.

Die Haftung kannst Du natürlich vertraglich begrenzen, soweit sich Dein Vertragspartner darauf einlässt (ist jedenfalls üblich die Haftung zu begrenzen). Für den max. Haftungsbetrag kannst Du Dich dann versichern lassen.

Gesetzesgrundlage ist m.E. nur das BGB und Steuerberatungsgesetz (STBERG). Es gibt, soweit ich weiß, keine extra Regeelung für selbständige Buchhalter.

400 EUR Basis: Das klingt dann ja eher nach einer normaler Beschäftigung als Angestellter. Bei geringfügigen Jobs ist zu beachten, dass diese mit anderen Jobs zusammenzurechnen sind. Liegt das Einkommen aller Jobs über 400 EUR fallen auch SV- Beiträge für den Arbeitnehmer an.

Nebenbeschäftigung: Diese ist i.d.R. zustimmungspflichtig durch den bisherigen Arbeitgeber. (siehe Arbeitsvertrag). Er kann Dir also eine Nebentätigkeit untersagen.

Gruß, Buchi
Hallo!

Kleine Korrektur:

Zitat
400 EUR Basis: Das klingt dann ja eher nach einer normaler Beschäftigung als Angestellter. Bei geringfügigen Jobs ist zu beachten, dass diese mit anderen Jobs zusammenzurechnen sind. Liegt das Einkommen aller Jobs über 400 EUR fallen auch SV- Beiträge für den Arbeitnehmer an.
Das stimmt so nicht (mehr). Insgesamt sind 400,-€ als Minijob abrechenbar. Wenn ich also neben dem versicherungspflichtigen Hauptjob bei einem anderen (!!) Arbeitgeber als Minijobber arbeite, ist dieser Minijob nicht sozialversicherungspflichtig.
Nur wenn ich dann noch einen 3. Job mache, der ist dann wieder versicherungspflichtig!

Zitat
Nebenbeschäftigung: Diese ist i.d.R. zustimmungspflichtig durch den bisherigen Arbeitgeber. (siehe
Arbeitsvertrag). Er kann Dir also eine Nebentätigkeit untersagen.
..aber nur aus wichtigem Grund. Kann er keinen wichtigen Grund vorweisen, darf er auch nicht verbieten!

Gruß Tine
...ach so, als Ergänzung: wenn 400,-€ Job, dann ist man natürlich Arbeitnehmer = weisungsgebunden = Haftung wie bei AN die sozialversicherungspflichtig sind.
Die Pflicht zur SV hat ja mit der Haftung nix zu tun!
Der einzige Unterschied zu "normalen" Jobs ist beim Minijob, dass SV+Steuer pauschal durch den AG abgegolten werden!
LG Tine
Hi Tine,

ich danke dir für die Auskunft!!
Also, mein AG ist mit einer Nebenbeschäftigung einverstanden. Ich würde also die 400,- € -Variante wählen. Hast du vielleicht noch die gesetzliche Grundlage zur Hand, die besagt, dass beim 2. Arbeitsverhältnis auf 400,- Basis keine SV anfällt?

Kann der neue AG mich ganz normal bei der Knappschaft melden oder muss er irgendwo, irgendwas angeben, dass ich auch noch eine versicherungspflichtige Stelle habe? Und ändert sich irgendetwas an meiner Gehaltsabrechnung bei meinem Haupt-AG? Und ändert sich dadurch meine Steuerklasse auf Klasse 6? Wahrscheinlich ne doofe Frage. Denke auch nicht das es so ist, aber ich hab Angst etwas verkehrt zu machen.Da ich die Gehaltsabrechnungen selber mache, mit Lexware, aber leider kaum Ahnung zu dieser Thematik hab, bin ich supi unsicher!

Ganz lieben Dank schon mal für deine Antwort!!!
Gruß

Ponschie
Hallo,

soweit ich weiß benötigst du für jeden Job eine seperate Lohnsteuerkarte. Daher fällt die 2. Lohnsteuerkarte in die Grp 6. Wie sich die geringfügige Beschäftigung darauf auswirkt, weiß ich leider nicht.

Gruß Bookman
Hallo!

Also, der Minijob wird durch Deinen Bekannten bei der Knappschaft (http://www.minijob-zentrale.de)
angemeldet. Auf der Seite findest Du alle rechtlichen Infos.
Abgaben sind insgesamt 30%, davon 2% pauschale LSt., eine Steuerkarte ist nicht nötig.

Deinen Hauptjob berührt das nicht, alle nötigen Abgaben (SV&Steuer) werden ja pauschal abgegolten!

LG Tine
Danke Tine!!!!

Du bist echt spitze!

Und natürlich auch Bookman vielen Dank!

LG
Ponschie
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Prüferin / Prüfer im Stabsbereich Innenrevision & Governance (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller:in (w/m/d)
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling / Finanz- und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße befris... Mehr Infos >>

Mitarbeiter im Controlling/Financial Analyst (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international führender Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie mit rund 9.000 Beschäftigten weltweit. Als starker Teil von John Deere und mit unseren spezialisierten Marken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN, CIBER sowie Werken in Deutschland, Brasilien... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>