Flächenvorhänge beim Fiskus absetzen?

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Flächenvorhänge beim Fiskus absetzen?
Ich habe folgendes Problem. Ich bin selbstständig und arbeite komplett von zuhause aus. Gleichzeitig ist mein zuhause mein Arbeitsplatz aber auch privates Gemach. Für die Arbeit bin ich viel am PC. Und der PC steht gegenüber vom Fenster. Also nutze ich die Flächenvorhänge von www.schattendiscount24.de/ aus beruflichen aber auch bedingt privaten Gründen. Darf ich mir die Geschäftsrechnung ausstellen lassen und die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen? Schließlich ist es eine Investitionen, die auch beruflichen Hintergrund hat. Andererseits wurden die Flächenvorhänge in meiner Wohnung untergebracht. Was denkt ihr?
Bearbeitet: Moritz12 - 30.06.2013 17:21:32
Hi Moritz12,

das ist immer ein knifflige Sache.
Das ertragsteuerliche Aufteilungsverbot (teilweise Nutzung zur privaten Lebensführung führte immer zum BA/WK-Abzugsverbot lt. § 12 EStG) wurde ja zum Glück entscheidend "aufgeweicht". Ebenfalls wurde die bisher gültigen Regelungen zum sog. häuslichen Arbeitszimmer ebenfalls gelockert. Somit kannst Du hinsichtlich Deiner Betriebsausgaben eine Aufteilung nach Nutzung vornehmen.
Hier ist Kreativität gefordert; ich würde auf alle Fälle eine gute Begründung genau dokumentieren.

Hinsichtlich des VoSt-Abzugs würde ich den obigen Aufteilungsmaßstab übernehmen. Nur für die "berufliche" Nutzung wäre die VoSt abzugsfähig.

Gruß Martin
Ja, das ist durchaus knifflig. Habe gerade mit dem Fiskus telefoniert: “ich glaube Sie können das nicht absetzen!“. Glauben ist gut und Wissen ist Macht. Ein Kollege von mir meinte, man kann es eben doch absetzen. Klar, dass die vom Finanzamt sparen möchten. Ich werde das einfach mal probieren. Ich habe mir überlegt auf die Flächenvorhänge Werbeschilder und Banner zu drucken. Mein Unternehmen hat schließlich ein Logo, hin und wieder sind auch Kunden zu Gast und das wäre eine eindeutige Aussage. Ich meine solche Banner alias Vispronet. de oder display-discount. biz. Dann muss eigentlich klar sein, dass es sich um geschäftliche Ausgaben handelt. Oder?
Hallo Moritz12,

den Logodruck halte ich auch für eine gute Idee.

Viel Erfolg!!

Gruß Martin
Bearbeitet: H.a.a.S. - 23.06.2013 19:18:04
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