Gehalt Kreditorenbuchhaltung

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Gehalt Kreditorenbuchhaltung
Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich arbeite nach der Übernahme nach Abschluss meiner Ausbildung zum Industriekaufmann und meinem ausbildungsbegleitenden Bachelorstudium nun seit 2 Jahren in einem mittelständischen weltweit tätigen Unternehmen. Dieses Unternehmen gehörte früher zur IGBCE, ist nun jedoch nicht mehr tarifgebunden, allerdings sind die internen Lohn- und Gehaltstabellen ähnlich geblieben.

Ich werde abteilungsintern in der Buchhaltung die Stelle wechseln und eine Kollegin, die im Frühjahr aufhört, in dem Bereich Kreditorenbuchhaltung ersetzen.
Dort habe ich folgende Aufgaben:
- Betreuung der gesamten Kreditorenbuchhaltung
- Kontieren und Buchen von Lieferantenrechnungen
- Zahlung von Lieferantenrechnungen sowie Klärung von offenen Posten und Saldenbestätigungen
- Klärung von Sachkonten (insbesondere Personalabteilung betreffend)
- Zusammentragen des täglichen konzernweiten Geldstandes sowie Reporting an Controlling/Geschäftsführung
- Erledigen von Vorarbeiten für Monats- und Jahresabschluss
- Neuanlage von Lieferanten, Kunden und Warenempfängern

Außerdem sind für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung folgende Aufgaben von mir zu erledigen:
- Erstellung des Monatsabschlusses
- Anlagenbuchhaltung
- Betreuung der gesamten Buchhaltung inkl. Monatsabschluss einzelner Tochterunternehmen
- Provisionserstellung
- Betreuung des Cash- und Geldstand-Programms

Nun meine Fragen:
1.) Ich bin in Entgeltgruppe E6 eingestuft. Haltet ihr das angesichts der oben genannten Aufgaben für gerechtfertigt oder würdet ihr mich in einer anderen Entgeltgruppe sehen? E6 ist bei uns die Standardentgeltgruppe, in die jeder nach der Ausbildung eingestuft wird.

2.) Die Kollegin, die ich ersetze, ist schon seit Ewigkeiten im Unternehmen und verdient dementsprechend mit ca. 5.500 € pro Monat mehr als das doppelte wie ich. Habe ich einen Anspruch darauf, ein zumindest ähnliches Gehalt zu bekommen, da ich ja schließlich genau ihre Tätigkeiten übernehme bzw. teils sogar noch ein bisschen mehr als sie?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Gruß
CrusherXP
Da würde ich mich eher an öffentlicher-dienst.info wenden.
Ich arbeite ja nicht im öffentlichen Dienst. Da wäre ich dann an der falschen Stelle.
:wink1: Hallo CrusherXP,

Gehalt ist immer Verhandlungssache.  ;)

Doch darf bei dem ganzen natürlich nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Kollegin, welche du ersetzt dementsprechend, wenn sie EWIG und noch länger im unternehmen ist, auch die gewisse Erfahrung mit bringt ;) welche nach der Ausbildung natürlich nicht in diesem Umfang gegeben sein kann, wenn du verstehst, was ich meine?

und eine weitere Frage zum Bedenken ;)

Wenn das Unternehmen dir heute das Gehalt der Kollegin gibt, welche seit Urzeiten im Unternehmen mit der Routine und Erfahrung tätig ist, welche du natürlich noch gar nicht besitzen kannst, was ist in paar Jahren, wo du näher an den Stand der Routine und Erfahrung der Kollegin kommst, die heute geht? Da hat das unternehmen gar keinen Spielraum mehr, um die "Verbesserung" von dir zu honorieren????  :denk:  Schon mal daran gedacht??

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Wenn du nicht im öffentlichen Dienst bist, was ist denn die Entgeltgruppe 6?
Zitat
hans123 schreibt:
Wenn du nicht im öffentlichen Dienst bist, was ist denn die Entgeltgruppe 6?
Der Begriff "Entgeltgruppe" findet sich in so ziemlich allen Tarifverträgen wieder. Nicht nur im TVöD oder TV-L sondern auch in denen der IG Metall, IG BCE oder NGG oder ...

@crusher
wenn es bei euch diese Anlehnung an die Eingruppierungen des IG BCE Tarifvertrages noch gibt wird es die in der Personalabteilung zusammen mit der Arbeitsplatzbeschreibung und der Einstufung anhand der Arbeitsplatz bzw Tätigkeitsbeschreibung geben. Wenn von Personalabtlg geblockt wird wäre der Betriebsrat der nächste Ansprechpartner.

Kleine Anmerkung am Rande, es zählt die Voraussetzung für die auszuführende Tätigkeit, da ist der vorliegende Bachelorabschluss möglicherweise für diese Einstufung ohne Bedeutung. Mit den Jahren ändert sich dann auch die Entgeltgruppe nicht unbedingt marginal - die Gehaltssteigerung ist dann über die Erfahrungsstufen abgebildet

zu allem anderen muss ich ansonsten auch Anni2012 zustimmen

Gruß Bert
Hallo zusammen,

Vielen Dank erstmal für eure Antworten.


@anni2012
Natürlich ist Gehalt eine Verhandlungssache aber bevor ich in die Verhandlung gehe möchte ich mich gerne informieren und andere Meinungen einholen.

Es ist verständlich dass meine Kollegin mit ihrer Erfahrung ein entsprechendes Gehalt bekommt. Ich fordere ja auch nicht das gleiche Gehalt wie sie. Da sie allerdings wie gesagt mehr als das doppelte wie ich bekommt, halte ich zumindest eine Annäherung für gerechtfertig. Zumal ich ja sogar etwas mehr übernehmen, als sie jetzt. Dann ist für später auch noch Spielraum nach oben wenn ich entsprechende Erfahrung gesammelt habe.


@Bert82
Das Problem ist, dass es für diesen Arbeitsplatz keine konkrete eingruppierung gibt. Es gab bereits Gespräche zwischen Vorgesetzten, Personalabteilung und Betriebsrat. Allerdings hält die Personalabteilung es nicht für notwendig etwas an meiner "Standard-Anfangseingruppierung" von E6 zu ändern. Für sie ist diese Stelle reine Sachbearbeitung. Deshalb wollte ich gerne die Meinung anderer hören, wie ihr meine Aufgaben und Tätigkeiten einschätzt.

Das mein Bachelorabschluss ohne Bedeutung ist, da ja nach Tätigkeit und nicht nach Qualifikation bezahlt wird, ist mir bewusst. Aber ich hoffe natürlich dass ich damit früher oder später mehr Gehalt rausholen kann.

Viele Grüße
CrusherXP
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