Private Anteile ins Betriebsvermögen übertragen

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Private Anteile ins Betriebsvermögen übertragen
Guten Morgen zusammen!
Folgendes Problem habe ich:
Mein Chef hält als Privatmann Firmenanteile eines Unternehmens seit 2015. Er will diese nun in das Betriebsvermögen seines Unternehmens überführen. Was muss ich hierfür tun? Brauche ich einen notariell beglaubigten Kaufvertrag? Mit welchem Wert wird der Anteil eingelegt (Zeitwert, oder AHK)?
Danke für die Hilfe!
Gruß
Jürgen
Geht es um die GmbH-Anteile?
Ja
mit AHK
Einfacher Kaufvertrag Zwischen der Firma und dem Inhaber als Beleg oder notariell beglaubigt?
Nutzt dies der neuen Firma etwas? Ansonsten kann Mannes auch kritisch sehen? Welche Rechtsform hat denn sein Unternehmen.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Die Firma ist eine Holding, die bereits Beteiligungen hält. Der Inhaber ist alleiniger Inhaber der Holding. Er hat die Firmenanteile privat gekauft und nicht über seine Holding. Jetz twill er sie dort einlegen. Ich denke klar ist, dass er einen Kaufvertrag mit der Holding aufsetzen muss. Klar ist jetzt auch, die Anteile gehen mit AHIK ins Betriebsvermögen der Holding. Aber muss er den Vertrag notariell beglaubigen lassen? Er schließt den Vertrag ja quasi mit sich selbst ab.
Zitat
Grummeldaddy schreibt:
Klar ist jetzt auch, die Anteile gehen mit AHIK ins Betriebsvermögen der Holding

So klar ist das nicht. Bei einer GmbH kommt der inhaber schnell in die verdeckte Einlage, da der steuerliche Teilwert der Beteiligung zum Zeitpunkt der Einlage zählt. Da alleiniger Inhaber, ist auch zwingend die Schriftform notwendig. Ob Notar? Würde ich bejahren, da Kapitalerhöhung (entweder als Stammkapital oder Kapitalrücklage).
Das ist doch keine Kapitalerhöhung! Wenn ich als Holding Beteiligungen kaufe und verkaufe, dann kann ich doch eine Beteiligung die ich als alleiniger Inhaber der Holding privat gekauft habe, in meine Holding einlegen (zum Beispiel als Finanzanlage ins Anlagevermögen, wenn ich die Beteiligung langfristig halten will). Noch mal die Fakten:

X ist alleiniger Inhaber und GF der Y Holding. Die Y-Holding ist nur zur Vermögensverwaltung da, (Aktien kaufen u. verkaufen, Firmenanteile kaufen u. verkaufen).
X kauft privat einen Anteil am Unternehmen Z in 2015.
Nach zwei Jahren beschließt X den Anteil Z in seine Y-Holding einzulegen (z. B. ins Anlagevermögen).

Meine Lösung:
X macht mit Y einen Kaufvertrag über den Anteil an Z und verkauft den Anteil an Y zum AHK-Wert.
Da X der alleinige Inhaber der Y-Holding ist,reicht ein normaler Kaufvertrag, ohne notarielle Beglaubigung.

So ok?
[CODE]X macht mit Y einen Kaufvertrag über den Anteil an Z und verkauft den Anteil an Y zum AHK-Wert. [/CODE]

Wenn der Zeitwert der Beteiligung höher ist als die AHK, wird es zur verdeckten Einlage kommen. Das hat zur Folge, dass dein Chef den Veräusserungsgewinn nach § 17 Abs.1 s.2 ESTG  versteuern wird.
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