Hallo in die Runde,
Ich habe mal eine Frage.
Wie ist vorzugehen, wenn Kollegen aus dem Aussendienst auf einer Dienstreise zusammen essen gehen?
Wir hatten den Fall gehabt, das Sie sich sowohl die VMA als auch das Essen angesetzt haben bei ihrer Reisekostenabrechnung, also Kollege A hatte VMA und das Essen angesetzt.
Mein Chef meinte, ansich wird entweder die VMA oder die Mahlzeit erstattet, nicht aber beides.
Würden die beiden mit einem Kunden ein Geschäftsessen haben, wäre dies eindeutig.
Wie ist bzw. wäre vorzugehen wenn 2 Kollegen essen gehen ohne einen Dritten?
Dann wird doch nur die VMA erstattet, oder?
Vielen Dank im Voraus für Rückantworten.
MfG
Markus
Ich habe mal eine Frage.
Wie ist vorzugehen, wenn Kollegen aus dem Aussendienst auf einer Dienstreise zusammen essen gehen?
Wir hatten den Fall gehabt, das Sie sich sowohl die VMA als auch das Essen angesetzt haben bei ihrer Reisekostenabrechnung, also Kollege A hatte VMA und das Essen angesetzt.
Mein Chef meinte, ansich wird entweder die VMA oder die Mahlzeit erstattet, nicht aber beides.
Würden die beiden mit einem Kunden ein Geschäftsessen haben, wäre dies eindeutig.
Wie ist bzw. wäre vorzugehen wenn 2 Kollegen essen gehen ohne einen Dritten?
Dann wird doch nur die VMA erstattet, oder?
Vielen Dank im Voraus für Rückantworten.
MfG
Markus














