Vorsteuer ziehen aus TÜV-Rechnung

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Vorsteuer ziehen aus TÜV-Rechnung, Darf ich als UN Vorsteuerbetrag aus weiterberechneten Rechnung ziehen
Hallo zusammen  :wink1: ,

ich arbeite in einem UN der die HU bei seiner Autowerkstatt durchführen lässt.
Nun bekommen wir von der Werkstatt eine Rechnung mit ausgewiesener VST, die Rechnung des TÜV´s ist ohne Steuer ausgewiesen (was ja so richtig ist!).
Die TÜV Rechnung liegt auch vor und ist auf den Namen meines UN ausgestellt, auch ist hierauf 19% Steuer ausgewiesen. Da meine Werkstatt die TÜV Rechnung für mich ja schon bezahlt hat (bei denen ein duchlaufender Posten), stellt sich mir nun die Frage ob ich von der beiliegenden TÜV Rechnung irgendwie die VST geltend machen kann...hab die Rechnung ja bereits an meine Autowerkstatt brutto bezahlt......Wie handhabt ihr das??

VG und Danke im voraus
Guten Morgen,

Wenn die entsprechende Rechnung auf den Namen ihres Arbeitgebers ausgestellt ist, und auch die sonstigen Erfordernisse einer Rechnung nach UStG erfüllt und für das Unternehmen des Arbeitgebers erbracht wurde, dann steht einem Vorsteuerabug nichts im Wege.

Gruß

S-C
Gruß Shasta-Cor
die Schilderung ist etwas unlogisch!

Mal sprechen Sie von "meiner" Werkstatt  und die Rechnung ist aber für Sie privat?? Warum wollen Sie für  diese private Re die Vorsteuer ziehen, denn Sie sind doch angestellt?

Die Buchung auf durchlaufender Posten wird dadurch ausgeglichen, dass Sie die Rechnung bezahlen und da wird nichts mit Vorsteuer gebucht!

Oder ist alles ganz anders?  Dann bitte anders fragen!

M.
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