§ 19 UStG und Einkauf im EU-Ausland - Welches Buchungskonto in SKR04

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
§ 19 UStG und Einkauf im EU-Ausland - Welches Buchungskonto in SKR04
Guten Abend zusammen,
welches Buchungskonto nutze ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG innerhalb SKR04 bei einem Waren/Material einkauf im EU-Ausland?
Es wurde keine UstID weitergegeben, die Rechnung enthält die MwSt des Lieferanten und die Erwerbsschwelle von 12500,-€ wurde nicht erreicht. Ich habe auch nicht vor freiwillig am Reverse Charge-Verfahren teilzunhemen, was Lexoffice in der Kombination ohnehin nicht unterstützen würde (an der Stelle: schwache Leistung, habe mir bei alle den recht positiven Stimmen mehr erwartet)

Prinzipiell hätte ich vermutet, dass dennoch das Konto innergemeinschaftlicher Erwerb verwendet wird, so dass ich einen Überblick habe, wann die Erwerbsschwelle erreicht wird. Dies verweigert mir Lexoffice allerdings (sinnvollerweise?)

Wird dann einfach das entsprechende Konto verwendet, dass ich auch bei Inlandsbezug benutzen würde, in dem Fall 6845

Vielen Dank im Voraus
Lona
Du kannst nicht das Konto gür IGE verwenden, da kein IGE vorliegt.
Hallo Lona,

wie Macaslaut schon sagte, ist das hier kein IGE. Du musst zwar die UST bezahlen für den anderen, darfst aber ja keine VST ziehen.

Da mich auch interessiert hat, wie sich das ganze bei "Kleinunternehmern"  verhält, habe ich Google bemüht und diesen Artikel gefunden, der das Ganze schön erklärt und auch buchungssätze vorgibt:

https://www.buchhaltungsbutler.de/steuer-wiki/innergemeinschaftlicher-erwerb-kleinunternehmer/

VG
Zitat
Der Buchhalter schreibt:
Da mich auch interessiert hat, wie sich das ganze bei "Kleinunternehmern"  verhält, habe ich Google bemüht und diesen Artikel gefunden, der das Ganze schön erklärt und auch buchungssätze vorgibt:

Die Seite verwirrt mich nun komplett. Dort steht unter Anderem "Wenn Sie als Kleinunternehmer eine UmSt. ID haben, sind Sie zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet!".
Meines Wissens nach ist das falsch, es muss lediglich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.
Weiterhin habe ich an anderer Stelle gedacht verstanden zu haben, dass ich als Kleinunternehmer trotz beantragter UmSt. ID nicht am Reverse Charge-Verfahren teilnehme, solange ich die ID nicht nutze um damit Umsatzsteuerfrei im Ausland einzukaufen.
Die UmSt. ID wird übrigens inzwischen von diversen Verkaufsplattformen vorausgesetzt, wenn man dort verkaufen möchte, deshalb kommen auch viele Kleinunternehmer um die Beantragung nicht drumrum.
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Beispielfall handelt, der in USt-Seminaren wie folgt gelöst wird:
Werden mit dem Kauf von Gegenständen aus ALLEN EU-Staaten in Summe die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR NICHT überschritten, liegen keine igErwerbe vor (siehe A. 1a.1 (2) USt-Anwendungserlass). Verwendet der Erwerber allerdings in diesem Fall gegenüber irgendeinem Lieferanten seine USt-IdNr, macht der Erwerber 2 Jahre lang igErwerbe (A. 1a.1 (2) Satz Satz 6 ff. USt-Anwendungserlass), mit der Folge, dass die Lieferanten steuerfrei als igLieferung liefern, der Erwerber die Erwerbssteuer (in der Regel 19% des an den Lieferanten gezahlten Betrages) schuldet, aber diese als § 19-Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer abziehen kann (A. 19.1 (1) Satz 4 in Verbindung mit A. 15.1 (4) Satz 1 USt-Anwendungserlass). Link zum aktuellen USt-Anwendungserlass (PDF mit über 800 Seiten):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteu­er/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.html
Ich verstehe gar nicht, warum man in solchen Fällen überhaupt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Die Vorteile mit Vorsteuerabzug überwiegen die Nachteile der Umsatzsteuervoranmeldung meist deutlich. Leider raten auch viele Steuerberater noch zur Inanspruchnahme, weil es angeblich einfach ist. Das ist Quatsch. Das einfachste ist es, von vornherein mit Umsatzsteuern und Vorsteuer zu arbeiten, dann braucht man sich auch später nicht umstellen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!